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Sprache / Rechtschreibreform / Berichte 2005/10-12 / 112.1. Das Gericht zeigt
 

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Gericht zeigt Sympathie mit alter Rechtschreibung 
 Schüler haben aber keinen Anspruch, nach den früheren Regeln unterrichtet zu werden – Klage geht in die Berufung

 

Die Rhein-Zeitung (vom 1.10.2005) berichtete aus Lüneburg vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG), es habe grundsätzlich die alte Rechtschreibung gestärkt. "Wir empfinden sehr viel Sympathie mit der alten Regelung und haben den Anspruch anerkannt, wonach Schüler in der Rechtschreibung unterrichtet werden könnten, die in der Gesellschaft allgemein praktiziert wird", habe Richter Jürgen Rettberg gesagt. Diesem Grundsatz widerspreche es, wenn im Wege einer Rechtschreibreform geänderte Schreibweisen für verbindlich erklärt würden, wenn sie sich noch nicht allgemein durchgesetzt hätten. Rettberg widersprach aber der Darstellung des "Spiegel". Das Magazin hatte vorab berichtet, das Gericht habe einer Schülerin Recht gegeben, die verlangt hatte, dass in ihren Schularbeiten die "herkömmliche Rechtschreibung" weder beanstandet noch als falsch gewertet werden dürfte. "Wir haben lediglich ihrer Berufung stattgegeben", sagte Rettberg. Nach seinen Angaben sei die von der Schülerin verlangte einstweilige Anordnung zum sofortigen Stopp der Reform zuvor abgelehnt worden. Sie habe "schwerwiegende Nachteile" nicht zu befürchten, wenn ihre den alten Rechtschreibregeln entsprechenden Schreibweisen im Schulunterricht beanstandet würden, so die Begründung. Die Schülerin habe keinen Anspruch, in der" von ihr bevorzugten" alten Orthografie unterrichtet zu werden. "Da bräuchte man ja zwei Lehrer", sagte Rettberg. Sie müsse genauso behandelt werden, wie alle anderen und nicht sanktionslos die alte Rechtschreibung verwenden.

 



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