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Wesentlich gravierender als die fehlende Fakultätsangabe und eines Rechtsstaates unwürdig ist die personenstandsrechtliche Handhabung des Doktorgrades. So ist die genannte Verwaltungsvorschrift aus dem Jahre 1961 unverändert gültig, obwohl seine Gültigkeit schon kaum ein Jahr später durch ein BGH-Urteil zum Doktortitel mindestens in Frage gestellt, wenn nicht vollständig aufgehoben worden ist. Damit erfolgt die Eintragung des Doktorgrades in der Namenszeile von Reisepass und Personalausweis schon über 45 Jahre lang gesetzwidrig. Einmal verfügt und beschlossen ist die Behördenroutine angelaufen. Wenn dann noch an einflussreicher Stelle ein Promovierter sitzt, ist garantiert, dass die kostenfreie Bestätigung geistiger Besonderheit ungeachtet fehlender Beweise lebenslang gesetzlich bestätigt wird.
Zum Artikel "Macht und Schein der Titel"
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