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Der Trick mit dem Wohnungswechsel
Artikel "Macht und Schein der Titel" Absatz 18

Die korrekte Angabe eines Doktortitels z. B. einer außereuropäischen Universität lässt sofort erkennen, dass er keinem in der EU anerkannten Titel entspricht. Mit einer an sich zulässigen Abkürzung (Dr.) wäre dieser Mangel – wenn auch unzulässig – geheilt. Findige in Großstädten lebende Möchtegerndoktoren haben einen Ausweg gefunden. So berichten Sachbearbeiter in den Meldebehörden der Bundesländer von Trägern ausländischer akademischer Doktorgrade über Umwege beim Erwerb von Ausweisdokumenten. Um lästige und wahrscheinlich entlarvende Fragen über die Herkunft ihres (im Ausland erworbenen) Doktortitels zu entgehen verlegen sie einfach ihren Wohnsitz vorübergehend ins ländliche Umland. Eine Prüfung der Eintragbarkeit des Doktorgrades findet dort nicht oder nur sehr lasch statt. Nach kurzem Aufenthalt auf dem Land kehrt der normale Bürger als der Herr Doktor mit (höherem) Ansehen versehen in die Heimatstadt zurück. 

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