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NRW plant neues Hochschulgesetz
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Diplom ade (dpa vom 05.03.2004)
Studienanfänger in Nordrhein-Westfalen sollen sich nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung vom Wintersemester 2006/07 an nur noch für Bachelor- und Master-Studiengänge einschreiben können. Ausgenommen sind die Staatsexamensfächer Medizin, Jura sowie Lehramt. Dies sieht der Entwurf für ein neues Landes-Hochschulgesetz vor, mit dem die Düsseldorfer Regierung den 33 Hochschulen des Landes mehr Selbstständigkeit geben will. Ziel sei ein besseres und schnelleres Studium und eine erfolgreichere Forschung, sagte Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) letzte Woche bei der Vorstellung des Entwurfs. Der Papier sieht außerdem vor, daß nicht mehr das Ministerium, sondern der Rektor oder der Präsident Dienstherr der Dozenten ist. Kraft will die Berufung von Professoren weitgehend an die Hochschulen delegieren. Ein Einvernehmen mit dem Ministerium soll es nur bei bestimmten Professuren geben, die für die Profilbildung der jeweiligen Hochschule wichtig seien. Der Weg zum Hochschullehrer soll außerdem künftig in der Regel über die Juniorprofessur führen. Die Hochschulen sollen dabei die Möglichkeit erhalten, einen Juniorprofessor ohne offenes Berufungsverfahren und Stellenausschreibung zum Professor zu ernennen. Offene Berufungsverfahren stellten jedoch auch weiterhin den Regelfall dar, so Kraft. Den Hochschulen soll es außerdem überlassen bleiben, ob sie eine Habilitation als Voraussetzung einfordern. Das Gesetz soll im Juni in den Landtag eingebracht werden und am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
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