Bayern2Radio am 24.03.2005, von Martin Schramm
Thema: Die große Illusion - oder: Gibt es einen freien Willen?
Prof. Albert Keller von der Hochschule für Philosophie, in München, stellte in der Sendung der Wissenschaftsredaktion der Bayerischen Rundfunks fest:
Wenn Roth recht hätte (er vertritt die Meinung, der Mensch habe keinen freien Willen), dann wäre er nicht verantwortlich für das, was er sage. Ich könnte zu ihm sagen, lieber Mann, das mußt du halt sagen, so wie der Straftäter ein Kind umbringen mußte, so mußt du dieses Zeug von dir geben. Beide seien unzurechnungsfähig. Wenn er keine Verantwortung mehr habe, dann sei er aus der Diskussion draußen. Das wäre so sinnvoll, wie mit einen PC zu diskutieren, der ein festes programmiertes Schema ablaufen lasse. Mit dem unterhalte ich mich doch nicht. Der spreche wie ein Papagei.
Schramm wies einleitend auf die Debatten über das Gehirn hin, eines der komplexesten Gebilde des Kosmos: Ca. eineinviertel Kilo schwer hat es mindestens 100 Milliarden Nervenzellen. Hirnforscher arbeiten weltweit auf Hochtouren, um zu ergründen wie es funktioniert. Mit modernen Magnetresonanz- und Positronen-Emissionstomografen wird die graue Masse untersucht. Sie beobachten, was beim Denken, Fühlen, Handeln und Glauben in ihm vor sich geht - und wer da eigentlich Chef ist: unser „bewusstes" Ich - oder irgendwelche „unbewußten" Mechanismen.
Im Alltag nehmem wir ganz selbstverständlich an, einen freien Willen zu haben. Wir selbst würden in den meisten Situationen entscheiden, was wir tun und was nicht. Doch das stimme nicht, sagen da etliche Hirnforscher. Wir sind keineswegs Herr im eigenen Haus. Was wir als bewußte Entscheidungen wahrnehmen, sei lediglich das Endergebnis einer im Verborgenen ablaufenden Kette von Hirnprozessen. Die viel beschworene Willensfreiheit sei nur eine Illusion. Bedeutet das, der Mensch sei also nur eine Durchlaufstation für fremde Prozesse und damit eine Marionette der Neuronen?
Einer der meist zitierten Wissenschaftler, der die Debatte mit provokanten Thesen aufheizt, ist der Bremer Hirnforscher Gerhard Roth. Er stützt sich auf wissenschaftliche Experimente, in denen man z. B. überprüft, ob unsere Annahme: „Ich bin es, der jetzt frei entscheidet" wirklich zutrifft. Seiner Meinung nach handelt es sich um Hirnreizungen, mit denen unser Gehirn uns täuscht. Es gebe Regionen in unserem Gehirn, so Roth, die uns vermitteln: ich bin es, der das tut. Reize man z. B. bei Patienten, deren Gehirn für eine Gehirnoperation offengegelegt ist, diese Zentren, dann würden die Leute den Arm heben oder zu sprechen anfangen. Und auf die Frage, warum sie das täten, dann sagten sie: „ich habe das gerade gewollt. Und mit solchen Experimenten könne man zeigen, daß in solchen Fällen das aufdringliche Gefühl: ich bin, ich hab das so entschieden, falsch sei. Ob das immer so sei, sei eine andere Frage, aber man könne sagen: „dieses Gefühl kann manchmal sogar häufiger täuschen."
Schramm wiederholte: „Ein Patient hebt also z.B. den Arm, weil sein Gehirn von außen gereizt wurde. Er hat aber nicht das Gefühl, ihm würde etwas aufgezwungen. Nein, er denkt, er habe selbst entschieden, den Arm zu heben, obwohl das ganz offensichtlich nicht der Fall ist. Ein weiterer Beleg: die schon fast legendären Versuche von Benjamin Libet.
Die Experimente von Libet seien höchst interessant, so Roth, weil Libet, ein genialer Neurobiologe und Psychologe sowie Dualist, also jemand, der an die rein immaterielle Willenskraft glaube, das nun endgültig habe beweisen wollen. Er habe sich überlegt, was geht denn meinen Bewegungen voraus. Schon damals vor mehr als 20 Jahren war bekannt, daß es hier Aktivitäten in der Großhirnrinde gibt, die eindeutig motorischen Bewegungen vorausgehen.
Dieser Erregungszustand - das sogenannte Bereitschaftspotential - setze etwa ein/zwei Sekunden vor jeder Bewegung ein, also bevor die Person z.B. ihren Arm hebe oder einen Finger krümme. Bekanntlich hatte Libet nun folgende Idee: Wenn es gelingt genau festzustellen, wann eine Person einen Willensentschluß habe, also z. B „Jetzt krümme ich meinen Finger" - und er (Libet) das objektiv registrieren kann - dann kann er auch überprüfen, ob dieser Willensruck dem Bereitschaftspotential, dem motorischen Startsignal tatsächlich vorausgehe, also der Willensakt die Handlung auslöse.
Der Versuch lief folgender maßen ab: Die Patienten sollten völlig willkürlich eine kleine Bewegung mit der Hand ausführen. Am EEG las Libet ab, wann sich das Bereitschaftspotential aufbaute. Die Versuchsperson mußte auf einer Uhr markieren, wann sie sich entschloß, die Hand zu bewegen. Das überraschende Ergebnis, von vielen anderen nach ihm bestätigten, war, der Willensruck folgt erst deutlich mehrere hundert Millisekunden dem Beginn dieses Bereitschaftspotentials. Und daraus hat Libet wider Willen geschlossen, daß alle unsere Willensentschlüsse unbewußt vorbereitet werden. Woran eigentlich kein Neurologe zweifelt, aber ihm war das natürlich sehr unangenehm.
Das Resultat erregte großen Aufsehen. War die Willensfreiheit empirisch widerlegt, weil der bewußte Willensentschluß erst dann auftritt, wenn im Gehirn schon längst alles entschieden ist? Gilt also „wir tun nicht das, was wir wollen, sondern wir wollen, was wir tun? Ist damit belegt, daß ein junges Paar nicht über den vorausgesetzten freien Willen verfügt, wenn es vor dem Traualtar bekundet, JA, ich will?
Karl Zilles, hirnforschender Professor an der Uni Düsseldorf äußertes sich dazu ist skeptisch: Das sei eine typische komplexe Situation, wie sie den Überlegungen zum freien Willen zugrunde liege, während die Libetsituation eine Situation sei, in der sie die Bewegung des Finger nicht unterlassen könnten, denn die Instruktion wäre eindeutig gewesen: Sie müßten den Finger bewegen, sie könnten nur den Zeitpunkt wählen, an dem sie den Finger bewegen und diese Wahl des Zeitpunktes, darüber könnten sie gar nicht berichten, sondern erst darüber, wann ihnen die Wahl des Zeitpunktes bewußt geworden sei. Und das liege immer später in der zeitlichen Abfolge. Außerdem kämen Zweifel auf, wie zuverlässig könne man den Zeitpunkt eines Willensaktes tatsächlich bestimmen?
Gerhard Roth kennt diese Kritik. Er hält Libets Experimente ebenfalls für unzulänglich. Niemand würde nur auf Grund dieser Experimente die Willensfreiheit leugnen. Libets Befund wurde jedoch durch viele weitere Forschungsergebnisse bestätigt. Wie im menschlichen Gehirn Handlungen vorbereitet und ausgelöst würden, wisse man unter anderem aus Studien an Parkinson-Patienten. Diesen Menschen falle es zunehmend schwerer, Bewegungen wie Aufstehen oder gehen zu starten.
Das Entscheidende sei, so Roth, daß kurz bevor etwas getan werden solle, eine Letztabfrage stattfinde und diese Letztabfrage geschehe nicht nur bewußt, sondern in unbewußte Zentren. Die sog. Basalganglien seien dort entscheidend dabei. D. h. es müsse eine bewußte Aktivierung sein, ein bewußter Wunsch, das jetzt zu tun und ein unbewußter. Freischaltung, wie man sagen könnte. Und diese unbewußte Freischaltung, die nötig sei, damit der bewußte Wunsch auch wirklich realisiert werden könne, diese funktioniere bei den Parkinson-Patienten nicht. Das „Go-Signal, wie man inzwischen modisch sagen könnte, aus den Basalganglien fehle bei ihnen. Und deshalb könnten sie wollen, aber sie könnten den Willen nicht in Bewegung umsetzen.
Schramm führte dazu aus: „Der Steuermann an Bord in der Großhirnrinde kann also erst dann das Ruder hin und her werfen, wenn eine Substanz, ein Botenstoff das Steuerrad freigibt. Und darauf haben wir keinen willentlichen Einfluß. Der eigentliche Boß ist am Ende unser unbewußtes emotionales Erfahrungsgedächtnis, das limbische System. Ohne Freigaben von dort: keine Aktion. Fazit: Selbst wenn es uns gefühlsmäßig so erscheint, unser bewußtes Ich sei der Herr unserer Entscheidungen, die letzte Entscheidung fällt unser Gehirn unbewußt.
Diese Befunde haben Konsequenzen, z. B. im Strafrecht. Unsere Rechtsprechung baut auf der Prämisse auf, daß ein Täter unter identischen Bedingungen anders hätte handeln können, wenn er nur gewollt hätte. Folgt man aber Gerhard Roths Thesen, dann entscheidet das bewußte Ich ja nichts, ist folglich auch nicht verantwortlich für irgend etwas. Folglich kann es auch keine persönliche moralische Schuld geben.
Roth hält diesen Begriff für überflüssig. Das gebe auch die Mehrheit der Strafrechttheoretiker inzwischen zu. Er arbeite sehr intensiv mit diesen Menschen in konstruktiver Weise. Einem Straftäter zu beweisen, daß er in dem Augenblick, in dem er sich für die Straftat entschieden habe, auch hätte anders handeln können, sei völlig unmöglich. Völlig unabhängig davon, ob es so etwas wie den freien Willen gebe, der Begriff einer persönlichen moralischen Schuld sei schon immer problematisch gewesen. Denn, was man persönlich moralisch empfinde, müsse deshalb noch lange nicht legitim sein.
Albert Keller, Professor an der Hochschule für Philosophie in München führte dazu aus, es gebe immer Überzeugungstäter, etwa Attentäter, die sehr moralisch gesehen gar nicht schuldhaft seien, weil sie meinten, das sei sehr gut, daß man die Twin-Tower in die Luft sprenge. Und das könne man immer wieder sagen. Oder die Tierschützer, die Nerze loslassen aus dem Käfig und befreien und damit den Besitzer schädigen würden. Das heiße also zu fragen, was moralische Schuld sei, würde ja schon sagen, wir verfügten über ein Wissen über moralisch gut und böse, was wirklich allgemein verbindlich sei. Und das sei riskant. Wir hätten Staatsgesetze und an die müsse man sich halten, wenn man in diesem Staat leben wolle. Und wer sich nicht daran halte, der habe Sanktionen vom Staat zu erwarten.
Auch wenn jemand moralisch gesehen nicht schuldig sei, dürfe er kaum tun, was er wolle. Egal, ob sich jemand bewußt willentlich für eine Tat entschieden habe können oder nicht, in beiden Fällen müsse der Staat handeln und Sanktionen ergreifen.
Roth ergänzte, wenn nicht mehr dieser metaphysische Schuldbegriff stehen bleibe, sondern der andere Teil, nämlich Abschreckung, Besserung oder Wegsperren, das, was man Generalprävention oder Spezialprävention nenne, dann müsse im Strafvollzug der Besserungsgedanke sehr viel ernster genommen werden als er heute ernst genommen werde. Das sei eine außerordentlich wichtige Konsequenz und natürlich unbequem. Und es wäre bequemer zu sagen, die Leute gehören eingesperrt, weil sie schuldig geworden seien, anstatt zu sagen, sie hätten Normen verletzt und deshalb müßten sie abgeschreckt oder gebessert werden, und wenn das alles völlig unmöglich sei, dann müßten sie weggesperrt werden.
Schramm: „Selbst wenn Gerhard Roth mit seinen provokanten Thesen recht hätte, das Strafrecht wäre dadurch weit weniger erschüttert als man zunächst vermuten könnte. Viel spannender ist die Frage, lassen sich psychische Phänomene tatsächlich reduzieren auf physiologische Vorgänge, auf rein empirisch meßbare Daten?
Und weiter: „Wahrnehmen, vorstellen, erinnern und vergessen. bewerten, planen und entscheiden. Die Fähigkeit zu Emotionen, läßt sich all das einfach auf neuronale Prozesse reduzieren, im Sinne einer kausalen Verursachung?
Karl Zilles meinte dazu: Natürlich sei es so. Wenn wir Teile des Gehirns zerstörten, dann registrierten wir Defizite in der kognitiven Leistung. Es gebe also einen Zusammenhang zwischen Hirnaktivität und kognitiver Leistung. Aber die enorme Komplexivität solcher kognitiven Leistungen lasse nicht eine simple lineare Kausalkette zu.
Schramm ergänzte, denn selbst wenn unser Gehirn nach klaren Spielregeln arbeite, im großen und ganzen genetisch determiniert sei, hinzu komme noch ein ganz persönlicher Lebensweg, kämen ganz persönliche Erfahrungen, die uns prägten, und dann werde es erst richtig kompliziert.
Auch Zilles war dieser Ansicht: Wenn wir uns die Biologie genauer anschauten, dann müßten wir sagen, das Gehirn sei einerseits in seinen Randbedingungen determiniert, andererseits werde das Gehirn aber permanent durch Erziehung, Umwelteinflüsse usw. verändert. Und aus diesem Paar an genetischer Determination und Einflußmöglichkeiten und Plastizität durch die Umwelt, wobei ich Umwelt als Begriff nehme für das gesamte persönliche Leben, die gesamte persönliche Geschichte eines Subjekts, dieses Spannungsfeld sei in der Hirnforschung noch keineswegs verstanden und in seinen Auswirkungen wirklich bestimmt.
Schramm: „Vor allem bei sehr komplexen Entscheidungen tappen die Hirnforscher noch reichlich im Dunkeln. Was sich in den Hirnen eines jungen Paares abspielt, wenn es vor den Traualtar tritt und bekundet, ja ich will, oder sich in letzter Sekunde entschließt, nein danke, besser nicht, kein Hirnforscher hat das bis jetzt entschlüsselt.
Das sei, so Zilles, eine bewußte und klare Entscheidung, die Antwort ja oder nein. Aber diese Antwort könne heute so und morgen so ausfallen und die Gründe dafür seien Konstellationen, die in einem unvorstellbar komplexen System nicht im Sinne einer klar überschaubaren und einfachen Kausalkette darzustellen seien. Die Freiheit der Entscheidung ergebe sich aus der Komplexität des Organs Gehirns heraus, und wir hätten noch keineswegs verstanden, wie solche extrem komplexe Situationen, wie sie uns im täglichen Leben begegnen, auf einfache Hirnmechanismen zurückzuführen seien.
Schramm: „Die Debatte über um Willensfreiheit wird nicht nur unter Hirnforschern selbst ausgefochten. Auch die Philosophen mischen heftig mit und versuchen, ihren Teil zur Klärung beizutragen. Z.B. Albert Keller, Professor für Erkenntnistheorie an der Philosophischen Hochschule in München. Seinem Ansatzpunkt gemäß lieferten die Hirnforscher zwar durch bildgebende Verfahren interessante Beschreibungen der Prozesse, die in unserem Gehirn ablaufen. Wenn wir z. B. die Farbe rot wahrnehmen würden, das subjektive Erlebnis „rot hätten sie damit aber nicht erklärt. Das sei im Gehirn eben gerade nicht empirisch meßbar. Messen könne ich immer nur neuronale Prozesse, nicht aber die persönliche Wahrnehmung „rot selbst. Eine Grenze, auf die auch Gehirnforscher Karl Zilles hinweist.
Laut Zilles sei die große Baustelle der Gehirnwissenschaft, daß wir mit den Verfahren, die uns heute zur Verfügung stünden, Mechanismen untersuchen könnten, aber nicht das, was man im allgemeinen als Inhalt einer Leistung bezeichne. Ein einfaches Beispiel: „Wir können mehr und mehr herausfinden, ob jemand lügt oder nicht lügt. Dies ist ein allgemeiner Mechanismus, der untersucht werden kann. Aber wir können nicht herausfinden, welchen Inhalt diese Lüge hatte.
Schramm meinte, ein Hirnforscher, der öffentlich auftrete und sage, unsere Willesfreiheit und damit auch seine eigene sei eine Illusion, der habe ein massives Problem.
Dazu Albert Keller: Wenn die Gehirnforscher recht hätten, könnten sie nicht recht haben, paradox gesagt. Sie könnten nämlich gar keine Stellung beziehen. Die Gehirnforscher würden zwanghaft etwas sagen, was deterministisch in ihrem Gehirn vorfabriziert ist. Sie könnten nicht entscheiden, ob das wahr oder falsch ist. Außer sie müßten behaupten, daß jedes menschliche Gehirn von vorneherein auf Wahrheit programmiert ist. Und da können sie nicht erklären, was ihre Gegner sagen. Sie müßten also sagen, wir haben die schicksalhafte Bevorzugung, daß wir als Hirnforscher die Wahrheit hätten, ohne daß wir was dazu könnten. Wir seien halt so konstruiert, unser Gehirn sei so angelegt. Und die anderen hätten halt das falsche Gehirn. Da falle jede Diskussion zusammen. Er habe einer Forscherin öffentlich gesagt, er wundere sich , daß sie sich nicht für unzurechnungsfähig erkläre. Denn jemand, der ohne Freiheit einfach deterministisch Dinge produzieren müsse, denn er habe ja keine Wahl, der sei nicht zurechnungsfähig. Er könne halt nichts dafür. Es denke in ihm.
Schramm fragte, was bedeute es also für Forscher selbst, wenn sie keinen freien Willen besäßen. Wenn sie nicht freier Urheber ihrer eigenen Thesen seien? Sei Wissenschaft dann überhaupt noch möglich?
Roth gab zu bedenken, wenn man zurückgehe, weder Newton noch Darwin noch andere große Geister, auch Galilei wären frei gewesen, sondern sie hätten in den Bahnen der damaligen Weltanschauung bestimmte Dinge gemacht und hätten eklatant einige Dinge nicht gesehen. Das sehe man auch bei dem Philosophen Kant, und das zeige, daß wir in engem Rahmen Alternativen auswählen könnten, und auch da bestimmten uns die Motive. Im breiten Rahmen seien wir einfach Söhne unseres Jahrhunderts und unserer Weltanschauung, die gerade herrsche. Da sei gar kein Zweifel. Das gelte natürlich auch für die Leute, die im Augenblick die Willensfreiheit hochhielten oder auch vehement abstritten, deshalb auch für mich natürlich.
Schramm fragte skeptisch, was das nun zu Ende gedacht heiße? Wer diskutiere, beanspruche automatisch Freiheit, setze voraus, daß er für das, was er sage, auch persönlich verantwortlich sei. Marionetten neuronaler Prozesse könnten aber genau das ja nicht.
Wenn Roth recht hätte, meinte Keller, wäre er nicht verantwortlich für das, was er sage. Ich könne zu ihm sagen, lieber Mann, daß mußt du halt sagen, so wie der Straftäter ein Kind umbringen mußte, so mußt du dieses Zeug von dir geben. Beide seien unzurechnungsfähig. Wenn er keine Verantwortung mehr hätte, dann sei er aus der Diskussion draußen. Das wäre so sinnvoll, wie mit einen PC zu diskutieren, der ein festes programmiertes Schema ablaufen lasse. „Mit dem unterhalte ich mich doch nicht. Der spreche wie ein Papagei.
Schramm zum Schluß, damit sei zwar nicht bewiesen, daß es so etwas wie eine Willensfreiheit gebe. Aber es stehe fest, wer unsere Freiheit bestreitete, verkünde damit auch das Ende der Wissenschaft, obwohl er doch gleichzeitig an ihren Fortschritt glaube.
Siehe: Karl Zilles "Hirnforschung widerlegt nicht Freiheit" Libet-Experiment mißt keine Willensentscheidung
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