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Deutsch lesen reicht für Pass
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Rhein-Zeitung Koblenz / Mainz am 21.10. 2005
Leipzig. Wollen Ausländer deutsche Staatsbürger werden, müssen sie die deutsche Sprache zwar verstehen und auch lesen können, selbst schreiben müssen sie sie aber nicht können. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Demnach genügt es, wenn ein Ausländer, der sich nicht selbst schriftlich ausdrücken kann, einen Text deutsch diktieren und überprüfen kann. Geklagt hatten zwei türkischstämmige Männer, denen die Einbürgerung wegen fehlender Deutschkenntnisse verweigert worden war.
Aktenzeichen: BVerwG 5 C 8.05; BVerwG 5 C 17.05, BVG
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