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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Kohl, Helmut, Dr.phil. / Kohl-Leistungen-Ehrungen / Aktenvernichtung im Kanzleramt
 

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Aktenvernichtung im Kanzleramt entlarvt Herrschaftstypus des „Systems Kohl"
Zu Ehemaliger Elf-Chef belastet Helmut Kohl (FR vom 17. Mai 2001), von Professor Dr. Helmut Saake, Hamburg

FrankfurterRundschau vom 08.06.2001

An Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl wird nicht beachtet oder weitgehend unterschätzt, welche Vielzahl erschlagender Argumentationen ihm aus seinem Kenntnisvorsprung zur Verfügung stehen, den er wie kein anderer deutscher Spitzenpolitiker auf Grund seiner 16 jährigen Amtszeit als Regierungschef dank des singulären Herrschaftswissens aus der Koordinierung der Geheimdienste im Kanzleramt sowie den dadurch gegebenen umfassenden Informationen zu allen politischen, wirtschaftlichen und sonstigen nachrichtendienstlichen Bereichen, nicht zuletzt auch aus seiner überragenden Funktion als Vorsitzender des Bundessicherheitsrates zweifelsfrei besitzt. Selbst wenn Kohl bestimmte herrschaftswissensmäßige Vorgänge nicht aus ihren authentischen Abläufen kennen sollte, sind sie ihm spätestens aus den Referaten der Geheimdienstbeamten oder ihrer Chefs bekannt.

Da kein Mitglied des Untersuchungsausschusses je Bundeskanzler war, kann niemand von ihnen auch nur annähernd absehen, über welche Kenntnisse Kohl kraft Amtes oder auf Grund seiner zahlreichen Funktionen ganz selbstverständlich verfügt. Ausschließlich ein entweder amtierender oder pensionierter Kanzler vermag den Ausschuss über Gewicht und Ausmaß des Informationspotenzials dieses Regierungsamtes zu unterrichten.

Unterbleibt eine solche Instruktion des Ausschusses, entzieht sich seinen Mitgliedern die entscheidende Kenntnis der Handhabung der Macht: der genuine Vollzug des Herrschens gemäß Richtlinienkompetenz und Befugnissen des Bundeskanzlers. Infolgedessen wird es Kohl sehr leicht gemacht, mit offensichtlichen Lügen oder Irreführungen, mit Aussageverweigerung und Vortäuschung moralischer Überlegenheit („Ehrenwort"), mit publizistisch lancierter Verharmlosung („Das war mein Job") und gnadenloser Skrupellosigkeit die Aufklärungsarbeit der Ausschussmitglieder zu sabotieren und den aus seinem Recht auf permanenten Verfassungsbruch und fortgesetzten Amtseidbruch hergeleiteten Anspruch der Ausweitung dieses Herrschaftsprivilegs zu verteidigen.

Indem der Ex-Kanzler jüngst die Aussage des früheren Chefs von Elf Aquitaine, Loik Le Floch-Prigent, über Kohls Bestechlichkeit im Fall Leuna bestreitet oder zu marginalisieren sucht, charakterisiert die Exorbitanz der Massenvernichtung von Leuna-Akten im Kanzleramt vor dem Regierungswechsel 1998 umso entlarvender den Herrschaftstypus des „Systems Kohl" mit seinen internationalen Schwarzgeldschiebereien, seiner globalisierten Geheimkontenwirtschaft sowie seiner „Selbstbefreiung" von Recht, Gesetz, Verfassung und ähnlichem „Formelkram", weit über den Vorwurf der Illegalität hinaus. Sah sich Walther Leisler Kiep als ausgezeichnet informierter CDU-Schatzmeister durch Machenschaften der Unionsparteien noch „an die Cosa Nostra" (zitiert aus: Goetz, Neumann, Schröm: „Allein gegen Kohl, Kiep + Co.", Links Verlag Berlin, 2. Aufl. 2000, Seite 167!) erinnert, so belehrt der Unionsabgeordnete Friedbert Pflüger die Öffentlichkeit eines Besseren: Im Unterschied zur CDU würde sich die Mafia wohl nicht erdreisten, jüdische Vermächtnisse als Grund für ihren Reichtum zu nennen" (Friedbert Pflüger: „Ehrenwort. Das System Kohl...", DVA 2000, Seite 95). (... )

 



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