CDU/CSU-FRAKTION IM DEUTSCHEN BUNDESTAG - Platz der Republik 1 - 11011 Berlin Arbeitsgruppe INNEN Vorsitzender - HARTMUT KOSCHYK MdB Referentin - MARGOT AHLBORN
Berlin, 16. Juni 2004 040616- Ulrich Werner doc/ ma
Sehr geehrter Herr Werner,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 24. April 2004 und 7. JUNI 2004. Die Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Frau Dr. Angela Merkel, hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ihre Ausführungen im Hinblick auf die Eintragung akademischer Grade im Personalausweis und im Reisepass sowie die persönlichen Daten der Abgeordneten im Internet sind von großem Interesse. Haben Sie insoweit herzlichen Dank.
Wie Sie wissen, befinden wir uns derzeit noch in der Opposition, so dass davon auszugehen ist, dass entsprechende gesetzliche Initiativen nicht erfolgreich wären Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass eine Änderung des Passgesetzes in dem von Ihnen angesprochenen Sinne derzeit auch nicht als politisch vordringlich angesehen wird. Die von Ihnen angesprochene Regelung im § 4 des Passgesetzes vom 19. April 1986, wonach der Doktorgrad als Angabe über die Person des Passinhabers aufgeführt wird, ist im Grundsatz nicht zu beanstanden und auch rechtlich zulässig. Aber auch im Hinblick auf die bestehende Tradition ist es nicht zentrales Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diese Regelung abzuschaffen. Die von Ihnen angesprochenen gesellschaftliche Unzuträglichkeiten im Hinblick auf die veränderte Bewertung des Doktortitels sind nach unserer Überzeugung nicht durch eine Änderung des Passgesetzes zu erreichen.
Wir werden deshalb Ihre Anregungen zum Anlass nehmen, die von Ihnen angesprochenen gesellschaftspolitischen Fragen in den entsprechenden Gremien von Fraktion und Partei zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Margot Ahlborn
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