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Nach Strafanzeige wegen Betrugs
Ermittlungsverfahren abgelehnt
Von Staatsanwaltschaft beim LG Darmstadt
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Seite 2 als Abschrift:
geprüft. Aus den Presseartikeln geht auch nicht hervor, dass die - auch mündich
- frei übertragbaren Verwertungsrechte nicht inne innehatte. Strafrechtliches
Handeln ist nicht erkenbar, so dass das Verfahren einzustellen ist.
Dr. Jung Beglaubigt
Staatsanwalt Unterschift
Bemerkung: Der Unsinn in der vorletzten Zeile steht auch im Original.
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