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Die deutsche Sprache in Liechtenstein
Vaduz (APA/sda) 15.03.2006
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Ausländische Staatsangehörige, die sich in Liechtenstein niederlassen wollen, müssen in Zukunft die deutsche Sprache beherrschen. Der Landtag hat am Mittwoch einen entsprechenden Antrag an die Regierung überwiesen. Als Folge der Überweisung des Initiativantrages der Vaterländischen Union (VU) muss die Regierung eine einschlägige Gesetzesvorlage ausarbeiten. Über das Ziel waren sich alle drei Fraktionen im 25-köpfigen Parlament einig. Die zuständige Regierungsrätin Rita Kieber-Beck betonte, das Anliegen sei auch Teil des Regierungsprogrammes. Vertreter der alternativen Freien Liste (FL) allerdings wollten einen anderen Weg wählen, einen ohne Zwang. Fördern statt Fordern, lautet ihre Integrationsvorstellung. Gemäß des Antrages soll über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wer sich im Kleinstaat um eine Niederlassungsbewilligung bemüht oder sich einbürgern lassen will. Betroffenen soll die Möglichkeit geboten werden, sich die Sprachkenntnisse zu finanziell verkraftbaren Bedingungen anzueignen. Wer auf Dauer im Fürstentum leben will, aber nicht bereit ist, die deutsche Sprache zu lernen, ist nach dem Wortlaut des Dossiers "nicht integrationswillig". Außerdem sollen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft Kenntnisse der Rechtsordnung sowie der Kultur und Geschichte Liechtensteins vorausgesetzt werden.
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