AZ Redaktion Menschen
Artikel: „Eva Herzigova zum Patent angemeldet“, Wochenende S. 38
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Herzigova mag ja eine patente Frau sein und ihre Reize mögen viele Männer dazu verleiten, sich die weiblichen Besonderheiten dieser Frau patentrechtlich schützen zu lassen. Leider bleibt den Männern im vorliegenden Fall nur die Sehnsucht. Nicht einmal sie selbst könnte dies für sich tun, weil Patente grundsätzlich nur für technische Erfindungen erteilt werden. Ihr Name ist allenfalls als Markenzeichen schützbar und wird auf Antrag im Register eingetragen.
Patente werden auch nicht einfach nur eingetragen, wie immer wieder zu lesen ist, sondern die offenbarte Erfindung wird im Deutschen Patent- und Markenamt in München auf ihre Patentwürdigkeit hin geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor (Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Verwendbarkeit), dann wird das Patent erteilt. Allerdings können dann, an Fristen gebunden, weitere Rechtsmittel (Einspruch, Beschwerde, Nichtigkeit) die Geltung des Patentes einschränken oder völlig verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Werner -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlicht (nur der erste Absatz) am 7.9.2004:
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