Chefredaktion des SPIEGEL 28.2.11
Herrn Georg Mascolo und Herrn Mathias Müller von Blumencroon
Die Mär vom Doktorgrad als Bestandteil des (eigenen)Namens m Artikel „Doktor der Reserve, Siegel 8/2011, S.29, Abs. 4
Sehr geehrte Herren,
der genannte Artikel, von einem Autorenkollektiv (2 Damen und 8 Herren) verfasst, enthält u. a. die Feststellung, „der Titel wird zum Bestandteil des Namens. Das galt noch vor 50 Jahren und wurde mit Vorschriften zum Passwesen bestätigt, wonach das wenig aussagende Kürzel „Dr. in Pass und Personalausweis einragbar war. Doch ein Jahr später, in 1962, stellte der BGH mit Urteil fest.
„Akademische Grade sind kein Bestandteil des Namens.
Die zitierte Aussage im Artikel ist somit eklatant falsch.
Sicher verändert eine Doktorarbeit (wohl eher der Doktortitel) etwas an einem Leben, wie es an der genannten Stelle heißt, allerdings nicht nur etwas, sondern der Titel bewirkt eine unglaubliche Vergrößerung des Ansehens, und zwar lebenslang. Man wird mit dem Titel angesprochen, erhält mehr Respekt und erlebt sogar devotes Verhalten, und zwar nur weil das Kürzel Dr. vor dem Namen steht. Wirksamer lässt sich der Anschein von besonderer Leistungsfähigkeit, besonderem Wissen und besonderer Bildung nicht erzeugen. Daher die Gier nach dem Titel, koste es was es wolle. Auch Guttenberg konnte sich nicht schnell genug mit der sogar unredlich erworbenen akademischen Verzierung schmücken. Er beantragte und erhielt eine Sondererlaubnis für vorzeitiges Führen des Titels.
Die Titelsucht wird in Deutschland so lange grassieren, wie der Irrtum weit verbreitet ist und von bestimmten Kreisen gepflegt wird, der Doktortitel sei Bestandteil des Namens. Diese Mär ist die Grundlage für das verquere deutsche Titelwesen, das allzu oft mit welchen Mitteln auch immer dazu dient, persönliche Defizite auszugleichen. Sollte der SPIEGEL die Mär vom Bestandteil des Namens bewusst verbreitet haben, handelt er nicht anders als die seit Jahrzehnten tätige deutsche Doktorlobby, die das Bekanntwerden des BGH-Urteils nachhaltig zu verhindern versucht. Das Innenministerium sabotiert das Urteil sogar mit urteilswidrigen Passvorschriften.
Es ist erstaunlich, dass ein so bekanntes und geschätztes Blatt wie der SPIEGEL derart folgenreich fehlinformiert. Klarer können die Leser nicht in die Irre geführt oder verunsichert werden. Mit der akademischen Leuchtboje vor dem Namen hält die Doktorlobby das lebenslang geltende Vorurteil wach, der Herr Dr. Huber weiß, leistet und kann mehr als der Herr Huber, bis der das Gegenteil beweist. Wer mit seiner Dissertation eine wissenschaftliche Leistung vollbracht hat, braucht meistens keinen Titel.
Mit freundlichen Grü0en
Ulrich Werner
Zur Information „Das deutsche Titelwesen
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