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Gehirn - Geist / Artikel Übersicht / Mollath und die bayerische Justiz / Der Fall Mollath im Jahre 2013
 

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Unfähig zur Wahrheitsfindung
       Der Fall Mollath im Jahre 2013        

Diagnose: Starrsinn – Verantwortung? NEIN, da unabhängig!

 


Ein unbescholtener Bürger wird  für verrückt erklärt und 7 Jahre lang wird versucht, die Bestätigung dafür zu erhalten – Der Fall Mollath

Es ist nicht zu fassen. Spätestens nach knapp sieben Jahren stellt sich heraus, dass ein unbescholtener Mann, nämlich der Nürnberger Gustl Mollath, ohne sachlichen Grund seit 27.02.2006 in der geschlossenen Psychiatrie weggesperrt ist. Und 6 Monate danach und kurz nach seinem mehrere Stunden dauernden Auftritt im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags erfährt Mollath, dass er weiterhin eingesperrt bleibt. Dabei hat er trotz der Qualen der langen Freiheitsberaubung mit seinen Ausführungen bewiesen, dass er offenbar klarer im Kopf ist als so mancher seiner Zuhörer. Und ausgerechnet die Person, die für diese menschenverach-tende Behandlung Mollaths verantwortlich ist, weigert sich kritik-„betroffen“, dem Gericht eine ergänzende Stellungnahme zu den neuen Erkenntnissen über den angeblich so gemeingefähr-lichen Insassen der Anstalt abzugeben. Mit diesem mimosenhaften Verhalten verhöhnt er den Betroffnen Mollath und beweist, dass ihm die Folgen seines "Gut"-achtens nach wie vor völlig gleichgültig sind. Dieser sogenannte Gutachter kann sich offensichtlich nicht vorstellen, was Mollath als sich berechtigterweise unschukdig Fühlender während dieser 7 Jahre dauernden, wie sich auch herausgestellt hat völlig unbegründeten Zwangseinweisung in die Psychiatrie erdulden musste wie regelmäßiges nächtliches Wecken, Hofgang mit Hand- und mit Fußfesseln. Er beweist erneut, dass er von Psychologie keine Ahnung hat. Ich bezweifle, ob dieser „Fachmann“ das Martyrium Mollaths ohne durchzudrehen überstanden hätte.
 
Ein Skandal ist es auch, dass es laut Bayreuther Gericht kein neues Urteil über Mollath gibt, weil es an die (inzwischen als falsch erwiesene) „rechtskräftige Tatsachenfeststellung“ des (wegen Untätigkeit der Freiheitsberaubung verdächtigen) Nürnberger Landgerichts von 2006 gebunden ist und weil das Regensburger Landgericht nicht in der Lage (oder willens?) ist, einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mollath stattzugeben.
 
Ministerin Beate Merk (in der Regierungserklärung 2012): „Erfolg habe Bayerns Justiz nicht nur wegen ihrer Kompetenz: Die Bayerische Justiz ist auch enorm schnell.“
 
Die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mollath laufen seit März 2013. Nächster Haftprüfungstermin für Mollath Juli 2014.
 
Der Fall Mollath wäre bei der Juristenausbildung ein eindrucksvolles Beispiel für menschenverachtendes Verhalten im Justizsystem eines Landes.

Ulrich Werner am 16.6.13

 Heribert Prantl „Freiheitsberaubung durch Unterlassung"   SZ vom 14.06.2013 
 



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