Die Vorschläge des Rechtschreibrats zur Veränderung der Rechtschreibreform sind nun amtlich. Die Leser der DEUTSCHEN SPRACHWELT kannten sie schon aus der Berichterstattung dieser Zeitung. Bei einer Abstimmung lehnten 90 Prozent der DSW-Leser den Kompromiß des Rates ab. Anfang März hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die Ratsvorlage gebilligt. Ob damit der Rechtschreibfrieden wiederhergestellt wird und die Reform der Reform zu Ende geht, darf indes bezweifelt werden. Die folgende Bewertung zeigt, warum der Rechtschreibrat an seiner Aufgabe gescheitert ist, das Volk mit der Rechtschreibreform zu versöhnen.
A. Die Böcke als Gärtner: schlechte Voraussetzungen für den Rat
B. Stückwerk: nur ein paar inhaltliche Mängel beseitigt
C. Die Baustelle bleibt: unsichere Rechtschreibzukunft
A. Die Böcke als Gärtner: schlechte Voraussetzungen für den Rat
1. Mangelhafte Arbeitsgrundlage
Die Voraussetzungen dafür, daß der Rechtschreibrat mit Erfolg einen Kompromißvorschlag erarbeitet, waren denkbar schlecht. Grundsätzliche Erwägungen über einen Verzicht auf die Rechtschreibreform gestatteten die Kultusminister nicht; die mißlungene Reform mußte als Arbeitsgrundlage dienen.
2. Einseitige Besetzung
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat absichtlich den Bock zum Gärtner gemacht und den Rat mit so vielen Urhebern und Nutznießern der Rechtschreibreform besetzt. daß er nichts Wesentliches verändern konnte. Hinzu kam, daß er mit Zweidrittelmehrheiten entscheiden mußte, so daß sich die Ratsmitglieder immer auf die geringste Gemeinsamkeit zu einigen hatten.
3. Eingeschränkte Tagesordnung
Die Kultusminister beschränkten die Tagesordnung des Rates, indem sie vorher festlegten, was angeblich „unstrittig" sei und nicht mehr behandelt werden dürfe: etwa die Groß- und Kleinschreibung und die Laut-Buchstaben-Zuordnungen. Die reformierte Doppel-s-Regelung, die nachweislich zu mehr Rechtschreibfehlern führt, blieb also von vornherein von einer Prüfung ausgeschlossen.
4. Vorbelastete Arbeitsstätte
Die Geschäftsstelle und Tagungsstätte des Rechtschreibrates ist ausgerechnet am Institut für deutsche Sprache (IdS) in Mannheim angesiedelt, wo sich bereits seit Jahrzehnten der Hauptstützpunkt der Rechtschreibreformer befindet. Über die IdS-Mitarbeiterin Kerstin Güthert, die zugleich Geschäftsführerin des Rates ist, und den IdS-Direktor Ludwig Eichinger als Gastgeber, Ratsmitglied und Koordinator der Arbeitsgruppen übt das Institut entscheidenden Einfluß auf die Arbeit des Rates aus.
5. Wenig Zeit
Vierzehn Monate mit acht Sitzungen waren für den Rechtschreibrat eine viel zu kurze Zeit, um die Grundfehler der verkorksten Rechtschreibreform zu beheben. Es gab nur Gelegenheit für ein paar kosmetische Änderungen. Schon gar nicht reichte die Zeit aus, um aus dem Sprachgebrauch Regeln abzuleiten.
6. Befangene Gutachter
Aus all den Gründen überarbeiteten die Rechtschreibräte die Reform nur halbherzig und änderten nur wenige Einzelfälle. Die Verbände, denen die KMK die Ratsvorschläge über Weihnachten 2005 zur Begutachtung vorlegte, sind meist in die Entstehung der Rechtschreibreform verwickelt oder sogar selbst im Rat vertreten. Es ist deswegen nicht überraschend, daß diese Verbände nichts zu beanstanden hatten.
7. Keine Erprobung
Eine Erprobung der überarbeiteten Regeln an der Schreibwirklichkeit fand nicht statt. Es gab keine Untersuchungen darüber, ob die überarbeiteten Regeln leichter zu erlernen sind und ob die mit ihnen verfaßten Texte besser zu verstehen sind.
B. Stückwerk: nur ein paar inhaltliche Mängel beseitigt
Die mangelhaften Voraussetzungen für die Arbeit des Rechtschreibrates spiegeln sich zwangsläufig in den Ergebnissen seiner Arbeit wider. Einige Vorschläge des Rates entsprechen gar nicht eigener Arbeit, sondern den Vorschlägen der Rechtschreibkommission von Anfang 2004, die die KMK schon im Juni 2004 gebilligt hatte, und die bereits am 1. August 2005 in Kraft traten. Dazu gehören das verstärkte Nebeneinander von Getrennt- und Zusammenschreibung oder die wieder zugelassene Großschreibung feststehender Begriffe („Schwarzes Brett").
1. Groß- und Kleinschreibung: die schlimmsten Mängel bestehen weiter
Die KMK hatte die Groß- und Kleinschreibuna als „unstrittig," bezeichnet und war nicht darüber erfreut, als sie der Ratsvorsitzende Hans Zehetmair dennoch auf die Tagesordnung des Rechtschreibrates setzte. Die Ratsvorschläge, die am 3. Februar 2006 beschlossen wurden, können die KMK jedoch beruhigen, weil sie das Regelwerk nicht wesentlich verändern: Die Anrede im Brief bei Du/Dein und Ihr/Euch darf wieder groß geschrieben werden. Feststehende Begriffe werden wieder häufiger groß geschrieben (Gelbe Karte, Erste Hilfe, Schwarzes Brett). Änderungen bei der Getrennt- und Zusammenschreibung (s.u.) machen einen Abgleich mit der Groß- und Kleinschreibung notwendig. So sollen jetzt pleitegehen und bankrottgehen klein und zusammen geschrieben werden (herkömmlich: pleite gehen, bankrott gehen; reformiert: Pleite gehen, Bankrott gehen). Die Ausdrücke „recht haben" (herkömmlich) und „Recht haben" (reformiert) bestehen nun nebeneinander. Der Rat änderte jedoch nicht das eigentliche Kernproblem der neugeregelten Groß- und Kleinschreibung, nämlich die maßlosen und altertümlichen (im Allgemeinen, bei Weitem, im Voraus. der 18-Jährige) oder die grammatisch falschen Großschreibungen (heute Abend, ,morgen Früh). Weitergehende Veränderungen wußten zwei Urheber dieser Regelung mit Sicherheit zu verhindern: die Reformer Peter Gallmann und Karl Blüml waren nämlich Mitglieder der Arbeitsgruppe des Rates zur Groß- und Kleinschreibung.
2. Laut-Buchstaben-Zuordnungen: alle Mängel bleiben bestehen
Ebenso verfügte die KMK, daß die Regeln zu den Laut-BuchstabenZuordnungen als „unstrittig" zu gelten hätten. Also änderte der Rat hier nichts, obwohl gerade diese Regelung den größten Unmut hervorgerufen hatte. So bleiben falsche Volksetymologien wie belämmert, Tollpatsch, einbläuen, schnäuzen, Quäntchen; willkürliche Stammschreibungen (Stängel/Stange, aufwändig/Aufwand werden zugelassen, aber nicht dänken/Gedanke, sätzen/Satz, Ältern/Alter); Uraltschreibweisen (behände); die schon von Jacob Grimm als „pedantisch" bezeichnete Dreikonsonantenregel (Flussschifffahrt); und die unsystematische und unschöne Fremdwortschreibung (Tipp/Slip, Potenzial, Orthografie/Philosophie, Thunfisch) Kernstück der Laut-Buchstaben-Zuordnungen ist die Doppel-s-Regelung. Die Regel Für das stimmlose s steht nach kurzem betontem Vokal ss" ist äußerst fehlerträchtig, weil sie von zahlreichen Ausnahmeregeln unterstützt werden muß, damit niemand Buss, Bisstum, wass, fleissig oder Misst schreibt. Die Schüler machen hier die meisten Fehler. Übergeneralisierungen führen zu Schreibweisen wie Zeugniss, Strasse, Grüsse oder dass (statt das). Schreibweisen wie bisschen, Missstand oder Ausschuss behindern das Lesen. Diese Regelung der s-Schreibung ist von August Heyse (1764 bis 1829) abgekupfert und hat sich schon im 19. Jahrhundert bei einem Regelungsversuch für Österreich nicht durchsetzen können.
3. Getrennt- und Zusammenschreibung: die vielen Varianten verwirren
Am weitesten gehen die Änderungsvorschläge des Rechtschreibrates zur Getrennt- und Zusammenschreibung. Der Rat hat sie bereits am 3. Juni 2005 beschlossen. Eine Regelung dieses Gebietes ist wegen der laufenden Sprachentwicklung sehr schwierig. Die Rechtschreibreformer hatten sich erklärtermaßen gegen die Sprachentwicklung gestellt. Von dieser Haltung ist der Rat nun ab gerückt. Viele bewährte Schreibweisen. die die Reform noch verboten hatte, will der Rat wieder erlauben. Der Pferdefuß dabei: Die meisten reformierten Schreibungen bleiben weiterhin gültig. Es ist also ein vielfältiges Nebeneinander gleichberechtigter Schreibweisen entstanden: „hierzulande" neben „hier zu Lande". „mithilfe" neben „mit Hilfe", „kennenlernen" neben „kennen lernen". Dazu kommt. daß nicht nur einige bewährte Schreibweisen (leid tun, not tun) weiterhin verboten bleiben sollen, sondern auch neue erfunden wurden (leidtun, nottun). Eine verwirrende Lage, die Schüler und Lehrer verunsichert und zu häufigem Nachschlagen verurteilt. Da mangels Systematik alles erlaubt scheint und der Eindruck bestehen bleibt, daß viel mehr auseinandergeschrieben wird als früher, kommt es bei den Schreibern zu Übergeneralisierungen: Sinn entstellend, sicher stellen, heut zu Tage.
4. Worttrennung: viel Unsinn bleibt
Der Rat hat am 25. November 2005 über seine Vorschläge zur Worttrennung entschieden. Die eine Änderung betrifft lediglich eine bessere Gliederung des Regelteils. Zum anderen schlägt der Rat als einzige inhaltliche Umgestaltung vor, auf die Abtrennung einzelner Vokalbuchstaben, wie in „Seei-gel", „Uro-ma", „alla-bendlich", „Grippee-pidemie" und „Julia-bend", zu verzichten. Die zahlreichen unsinnigen Trennungen wie „vol-lenden", „Tee-nager", „Obst-ruktion", „Ext-rakt", „hi-nauf, „he-rab" und so weiter sollen hingegen weiterhin erlaubt bleiben. Außerdem beharrt der Rat weiterhin auf der reformerisch verfügten Untrennbarkeit von „ck". Das hat nicht nur zur Folge, daß die Wörter „Akker" oder „Ecke" nicht mehr getrennt werden können. sondern auch, daß getrennte Wörter wie „Zu-cker" oder „Krü-cke" weiterhin beim ersten Lesen mit einer falschen Betonung erfaßt werden.
5. Zeichensetzung: Mängel nur zum Teil beseitigt
Mit dem Bereich der Worttrennung schloß der Rat am 25. November 2005 auch das Gebiet der Zeichensetzung ab und beseitigte einen Teil der Reformmängel. Bei der Kommasetzung bei Infinitivgruppen schlägt der Rat vor, das Komma vor bloßen Infinitiven freizustellen, das die Reform als verpflichtend eingeführt hatte, also zum Beispiel: „Er schlug vor(,) zu gehen. Vor Infinitivgruppen, die zum Beispiel mit „um", „ohne", „statt" oder ..als" eingeleitet sind oder von einem Substantiv abhängen, soll nach dem Willen des Rates wieder verpflichtend ein Komma stehen, zum Beispiel: „Er ging unter das Dach, um sich vor dem Regen zu schützen." Oder: „Er wurde bei dem Versuch, den Tresor aufzubrechen, vom Nachtwächter überrascht." Der Rat beläßt jedoch zum Beispiel die zu Mißverständnissen beim Leser führende Regelung, nach der das Setzen des Kommas vor gleichrangigen Hauptsätzen, die mit „und" oder „oder" beginnen, freiwillig ist. Das kann dann zu Sätzen führen wie: „Er jagte das Wildschwein und seine Frau und der Sohn sahen zu."
C. Die Baustelle bleibt: unsichere Rechtschreibzukunft
Mit den Vorschlägen des Rechtschreibrates ist die Rechtschreibreform dem Schreibgebrauch und der herkömmlichen Rechtschreibung wieder ein kleines Stückchen nähergekommen. Die Kritiker der Rechtschreibreform können sich insofern bestätigt fühlen. Insgesamt bleibt die Arbeit des Rechtschreibrates jedoch Flickwerk, da nur Kleinigkeiten repariert wurden und zahlreiche Mängel bestehen bleiben. Deswegen sind folgende Zukunftsszenarien zu befürchten:
1. Endlosreform
Zahlreiche Mängel an der Rechtschreibreform bleiben offensichtlich. Die wissenschaftliche Kritik und die Unmutsäußerungen aus der Bevölkerung und von Schriftstellern werden daher nicht abreißen: Es wird den ersehnten Rechtschreibfrieden nicht geben. Die Politik wird nicht darüber hinweggehen können, der Auftrag an den Rechtschreibrat bleibt weiterhin bestehen. Die Reparaturarbeiten an der verkorksten Rechtschreibreform werden auf unabsehbare Zeit weitergehen. Ratsmitglied Peter Eisenberg erklärte am 4. Februar in der „Süddeutschen": „Fast alle (Schritte) dienen der Wiederherstellung bewährter Schreibungen. Weitere Schritte werden folgen müssen." Berichte soll der Rat zwar nur alle fünf Jahre abgeben dürfen, Zwischenergebnisse wird es jedoch nach jeder Sitzung geben, und Geheimhaltung ist dabei weder möglich noch erwünscht, so daß die Wörterbuchverlage laufend dazu gezwungen sein werden, ihre Nachschlagewerke zu aktualisieren.
2. „Kollektive Unfolgsamkeit"
„Die Kultusminister wissen längst, daß die Rechtschreibreform falsch war. Aus Gründen der Staatsräson ist sie nicht zurückgenommen worden." Keine Geringere als die ehemalige KMK-Präsidentin Johanna Wanka hat das Anfang dieses Jahres im Nachrichtenmagazin „Spiegel" eingestanden. Es ist absehbar, daß sich auch weiterhin viele Deutsche einer solchen Staatsräson nicht unterwerfen wollen. Nur acht Prozent sind laut den Allensbacher Meinungsforschern für die Rechtschreibreform. Über zehn Jahre hat sich das Volk nicht von den Versprechungen der KMK blenden lassen. Auch von den bald zu erwartenden neuerlichen Sirenengesängen, nun sei der Rechtschreibfrieden erreicht, wird es sich nicht verzaubern lassen. Das unbotmäßige Verhalten, sich einer staatlich verordneten Rechtschreibung nicht zu unterwerfen. nannte der Ratsvorsitzende Hans Zehetmair treffend „kollektive Unfolgsamkeit". Es wird also weiterhin zwei Schreibweisen geben: eine der Kultusminister und die des Volkes.
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