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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Kohl, Helmut, Dr.phil. / Kohl-Leistungen-Ehrungen / Der Rechtsstaat scheitert
 

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Der Rechtsstaat scheitert an Kanzler-Sultan Kohl
 Zu „Regierung Kohl war laut Rot-Grün korrupt“ (FR vom 12. Juni 2002)
von Professor Dr. Helmut Saake, Hamburg

FrankfurterRundschau vom 21.06.2002


Dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) den Parteispendenskandal des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl authentisch nicht hat aufklären sowie Art und Ausmaß der Korruption des Systems Kohl nicht unanfechtbar hat beweisen können, wird ganz wesentlich durch die gesetzlich und gerichtlich zugestandenen, letztlich aber völlig inakzeptablen Möglichkeiten fast unbegrenzter Aussageverweigerung bedingt. Dieser Missstand erfordert eine gesetzgeberische Neuregelung mit weitestgehender, wirksamer Durchsetzbarkeit des verfassungsrechtlichen Transparenzgebots. Denn welchen Sinn hat ein Grundgesetz als Garant des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats, wenn es als inexistent angesehen und daher folgenlos, also ohne strafrechtliche Konsequenzen und ohne Wiederherstellung der Verfassungsordnung, gebrochen werden kann?

Welche Garantie besitzt ferner der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat in seinem Grundgesetz, wenn dessen Verletzung oder (auch nur partielle) Annullierung tatsächlich belanglos ist? Allerdings kann dem PUA der Vorwurf nicht erspart werden, gleichsam entsprechend dem „Para-Moralin weltfremder Gardinenpredigten" so uncouragiert gewesen zu sein, dass er den Ex-Kanzler, der sich dreist damit brüstet, er sei Ehrenbürger Europas, nicht der erforderlichen Beugehaft unterworfen hat.
Gerade auf Grund der Hybris Kohls, seinen „Zustand des permanenten Verfassungsbruchs" (Horst Eylmann) wie ein sakrosanktes Amtsprivileg oder sogar als Gewährleistung des Menschenrechts nach Artikel 1 GG ostentativ zu verteidigen, hätte sich der PUA veranlasst sehen müssen, seine eigene Verfassungstreue und seinen vorbildlichen Respekt vor der Ordnung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats sowie seine Garantie der Geltung des Grundgesetzes, in diesem Fall speziell des Transparenzgebots, mit dem Einsatz aller rechtlich zulässigen Mittel unter Beweis zu stellen.

Von Kohl als Kanzler-Sultan war kaum zu erwarten, dass er seinen Machtgenuss dem Grundgesetz geopfert und also die Herkunft angeblicher Spenden- oder Bestechungsgelder offen gelegt hätte. Dass der PUA jedoch angesichts dieser Vermessenheit des Bundeskanzlers sich dann trotzdem nicht um so mehr verpflichtet wusste, auch die letzte Handhabe zur Durchsetzung der Geltung der Verfassung, die Beugehaft, exemplarisch gegen Kohls Hybris anzuwenden, disqualifiziert den Ausschuss empfindlich und erzwingt für die Legislaturperiode des Bundestags nach der Wahl im Herbst 2002 die Einsetzung eines neuen PUA zur Aufklärung von Parteispendenskandal und Regierungskorruption.

Sollte das verfassungsrechtliche Transparenzgebot auch dann noch immer nicht wegen Kohls Parteispendenskandal und seiner fortwährenden Amtseidbrüche verwirklicht werden können, muss die umfassende Schaffung der Rechtsgrundlage von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene, besonders zur Verteidigung des Grundgesetzes gegen seinen Bruch durch Amtsinhaber, dringend geboten heißen.

 



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