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EG-Verordnung Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004 Aus der BT-Drucksache 16/4138 des Deutschen Bundestages
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Der Rat der Europäischen Union hat die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in elektronischer Form in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verbindlich vorgeschrieben, vgl. Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten. Deshalb sind im deutschen Passgesetz die für die Abnahme der Fingerabdrücke und für die Kontrolle der biometrischen Daten erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Da die EG-Verordnung eine elektronische Speicherung der biometrischen Daten im Pass vorsieht, strebt der Entwurf ein durchgängig elektronisches Verfahren der Paßbeantragung an. Darüber hinaus sind Anpassungen an die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 hinsichtlich Passbeantragung und Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses vorzunehmen. Schließlich bedarf es der Anpassungen auch im Aufenthaltsgesetz, im Freizügigkeitsgesetz und Asylverfahrensgesetz.
Über die Änderungen hinaus, die unmittelbar auf das Erfordernis der Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe zurückzuführen sind, bedarf es weiterer Änderungen, die dem Potenzial moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und der zunehmenden internationalen Mobilität Rechnung tragen. Hierzu gehört zum einen die Zulassung eines Online-Abrufs der in den dezentralen Pass- und Personalausweisregistern gespeicherten Lichtbilder durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten.
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