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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Kohl, Helmut, Dr.phil. / Kohl-Leistungen-Ehrungen / Entscheidung der Kommission
 

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Entscheidung der Kommission ist unannehmbar und empörend
Zu „Beugehaft für Europas Ehrenbürger? Geht nicht“ (FR vom 14. Dezember 2001), von Professor Dr. Helmut Saake, Hamburg

FrankfurterRundschau vom 04.01.2002

Obwohl der Parteispenden-Untersuchungsausschuss mit verschiedenen Teilergebnissen qualifizierte Arbeit bewies und für einzelne Vorkommnisse der Schwarzgeldwirtschaft Kohls informative Aufklärung leistete, muss die nach der vierten Vernehmung des Ex-Kanzlers nunmehr der Öffentlichkeit zugemutete Kommissionsentscheidung mindestens so unannehmbar wie enttäuschend und empörend heißen. Das Rechtsprinzip: „Vor dem Gesetz sind alle gleich" schließt die totalitäre Irreführung: „Einige sind gleicher" definitiv aus. Gegen jeden Bürger, besonders wenn er mit der Unverfrorenheit Kohls seiner Nachweisverpflichtung nicht entspräche, würde ganz selbstverständlich das notwendige Rechtsmittel der Beugehaft angewandt, um die erforderliche Offenlegung zu erzwingen.

Diese Maßnahme ist im Fall des ostentativen Ungehorsams, den Kohl gegenüber dem Transparenzgebot des Grundgesetzes in aller Öffentlichkeit seit Jahren praktiziert und verteidigt, umso mehr geboten, als bereits zu Anfang des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-Kanzler der frühere CDU-Abgeordnete und vormalige Vorsitzende des parlamentarischen Rechtsausschusses, der Jurist Horst Eylmann, in großer Betroffenheit die Feststellung über die Massenmedien promulgierte: „Helmut Kohl befindet sich im Zustand des permanenten Verfassungsbruchs. Und dieser Verfassungsbruch, den er begeht, dauert jeden Tag länger an, solange er nicht die Spender bekannt gibt."

Exakt dieselbe Verhinderung des notwendigen Einblicks in das parlamentarischer Kontrolle unterworfene Regierungshandeln wurde bei der Vernichtung wichtigster Akten im Kanzleramt während der letzten Tage der Machthabe Kohls mit fachkundiger Perfektion begangen. Dementsprechend betreibt der Ex-Kanzler mit bezeichnender Versessenheit die gerichtliche Blockade der Herausgabe der von der Stasi über seine Telefonate angelegten Protokolle. Nicht anders verweigern zahlreiche frühere Mitarbeiter und Verantwortliche in Kohls Herrschafts-/Schwarzgeldsystem ihre Aussagen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, sofern ihnen nicht die Flucht ins Ausland zwecks Vereitelung des Haftbefehls als noch wirksameres Mittel ratsam erscheint.

Tatsache also ist, dass Kohl durch seine Obstruktion der Arbeit des Ausschusses, durch verfassungsbrechende Missachtung der Offenlegungspflicht, die notwendige und ohne weiteres mögliche Aufklärung, immer wieder von den ermittelnden Parlamentariern angestrebt, massiv sabotiert hat. Wenn der Ex-Kanzler demzuwider seine Gespensterkulisse aufzieht, „politische Harpyien" wollen seine 16 Regierungsjahre diffamieren, seine Politik diskreditieren, seine Person kriminalisieren und sein „Bild" aus der Geschichte tilgen, ist ihm wegen dieser seiner Täuschungsstrategie zu entgegnen, dass selbst seine gnadenlosen Kritiker, seine hassgetriebenen Feinde, falls er denn solche „historischen Meuchler" aufzuweisen hat, sich nicht einmal in ihren verwegensten Träumen eine solche Vernichtung seiner Reputation und Regierungstätigkeit hätten einfallen lassen können, wie Kohl selbst sie durch seinen „Zustand des permanenten Verfassungsbruchs", durch seine fortgesetzte Verletzung des Amtseids und durch seinen Hybris-Exzess, ein angebliches Ehrenwort über Recht und Gesetz zu stellen, verwirklicht hat.

In panischer Betroffenheit machte Norbert Blüm, langjähriger Freund und Kabinettskollege des Ex-Kanzlers, ihn darauf aufmerksam, dass er, Kohl, sein Lebenswerk nicht durch Verschweigen der angeblichen Namen mutmaßlicher Spender und also durch Bruch des grundgesetzlichen Transparenzgebots zerstören dürfe. Genau diesen Ruin hat der Ex-Kanzler jedoch höchstselbst vollstreckt, und er verleiht ihm durch Verstetigung seiner Verfassungswidrigkeit geschichtliche Dauer und „historischen Rang“.

Auf Grund des schwerwiegenden Fehlverhaltene des Ex-Kanzlers und seiner politischen Selbstvernichtung mussten sich die Mitglieder des Untersuchungsausschusses umso mehr verpflichtet wissen, mit dem Rechtsinstrument der Beugehaft konsequent gegen Kohls „Zustand des permanenten Verfassungsbruchs« vorzugehen, um keinerlei Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass die Parlamentarier dem Grundgesetz und der allgemeinen Rechtsordnung höchsten Respekt entgegenbringen und eben deshalb jedes gesetzlich zulässige Mittel anwenden, um Kohl zum Gehorsam gegenüber der Verfassung, zur Beendigung seiner Amtseidbrüche und seiner Hybris zu zwingen: ihm so die Rückkehr in die Rechtsgemeinschaft und in die menschliche Gesellschaft zu ermöglichen.

In jedem Fall aber hätten die Ausschussmitglieder dem Ex-Kanzler die Voraussetzungen der Heuchelei, sich öffentlich als Opfer zu inszenieren, während er der Täter ist, nehmen müssen. Gleichzeitig wäre damit der Beweis erbracht worden, dass das Parlament als wichtigstes Organ der freiheitlichen Demokratie den Rechtsstaat bedingungslos verteidigt und die verfassungsrechtlich gesicherte Gleichheit vor dem Gesetz als seine höchste Staatspflicht und Konstituens seiner Identität vorbildlich garantiert.

 



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