N. N., Nr. 31 vom 7./8. Febr. 2004, S. 3
Leserbrief zum Artikel von Herbert Fuehr
„Sinnvolle Änderung oder finale Verwirrung? Die geplante Reform der Rechtschreibreform hat einen alten Streit wiederbelebt.„
von Manfred Riebe Vorstandsmitglied des Vereins für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege.
Herbert Fuehr schreibt in der Überschrift irreführend: "Sinnvolle Änderung oder ,finale Verwirrung'?" Professor Theodor Ickler plädiert im Gegenteil nicht für eine Änderung, sondern für eine Rücknahme der Schlechtschreibreform: "Wenn die Reform nicht ganz gestoppt werde, komme 'die finale Verwirrung'".
Herbert Fuehr übernimmt leider die irreführende Behauptung der Deutschen Presse-Agentur: "Die neue deutsche Rechtschreibung wird aller Voraussicht nach wie geplant am 1. August 2005 verbindlich werden." Der Satz suggeriert, am 1. August 2005 solle der Neuschrieb llgemeinverbindlich und die traditionelle Rechtschreibung abgeschafft werden. Das stimmt aber nicht. Und was heißt überhaupt "neue 'deutsche' Rechtschreibung"? Wieso soll eine aufgezwungene miserable Minderheits- und Beliebigkeitsschreibung "deutsch" sein?
Ein MDR-Fernsehmoderator sagte am 5. Februar: "Ab dem Jahr 2005 wird die neue Rechtschreibung Gesetz." Auch die Chefredaktion der WELT ist der Meinung, die "Reform" beruhe auf "Rechtsnormen", vgl. http://www.vrs-ev.de/forum/. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, daß der Beschluß der Nachrichtenagenturen und der Presse vom Oktober 1998, auf die neue Agenturschreibung umzustellen, auf dem Irrglauben beruht, es gebe 2005 ein Gesetz, so daß die Reform ab 2005 allgemeinverbindlich sei. Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (VRS) klärt über die Rechtslage auf: Die traditionelle Rechtschreibung gilt auch nach dem Jahre 2005 weiter. Der Neuschrieb gilt nur für Schulen und Behörden.
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