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"Wir haben viel zu lange Täterschutz betrieben" Interview
Gehirn & Geist 10/2006 S. 50
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Die Mühlen der Gesetzgebung mahlen langsam - zum Leidwesen von Stalking-Opfern. Bislang ist es Polizei und Justiz nur eingeschränkt möglich, den Betroffenen wirksam zu helfen. Der Grund: Die penetranten Annäherungsversuche der Täter stellen keinen eigenen Straftatbestnad dar - sprich: Es gibt gegen sie kein Gesetz. Bis der Anti-Stalking-Paragraf kommt, stützen sich die Beamten bei ihrer Arbeit meist auf das Zivilrecht. Das allerdings setzt voraus, dass das Opfer die Initiative ergreift und den Täter anzeigt Schon heute arbeiten Polizeit und Gerichte gemeinsam mit Psychologen an Maßnahmen, um Stalker entschiedener entgegenzutreten und die Opfer besser zu schützen. Gehirn&Geist sprach mit dem Anti-Stalking Experten Timm Bendixen vom Polizeipräsidium in Frankfurt am Main.
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