Zur deutschen Sprache
Die Sprache ist ein Bild der Seele ...
www.sprache-werner.info
Zur deutschen Sprache
Die Sprache ist ein Bild der Seele ...
www.sprache-werner.info
Sprache / Artikel zur Sprache XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Ickler, Kommentar zum RAT
 

  < zurück erweiterte Suche Seite drucken
 

Kommentar zu den „Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung“
von Theodor Ickler

25.3.2006

I. Zum Verfahren

Das Paket der „Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung“ besteht aus einem Regelwerk, einem Wörterverzeichnis und einem Bericht nebst „Handreichung“. Der Rat selbst hat zwar die Regeln beschlossen; das Wörterverzeichnis hat er aber vor der Verabschiedung durch die KMK so wenig gesehen wie den Bericht. Dieses Wörterverzeichnis haben die drei im Rat vertretenen Wörterbuchredaktionen zusammen mit der Geschäftsführerin des Rates angefertigt, den Bericht die Geschäftsführerin, vermutlich zusammen mit dem IDS-Direktor, der zwar nur Vorgesetzter der IDS-Angestellten Kerstin Güthert und einfaches Ratsmitglied ist, jedoch von Anfang an die Funktion des eigentlichen Leiters der Geschäftsstelle ausübte, allen Arbeitsgruppen vorsaß und als rechte Hand des Vorsitzenden tätig war. Der Bericht erwähnt „Leitlinien, die in Zusammenarbeit mit den Wörterbüchern und unter Beratung durch die Arbeitsgruppe Getrennt- und Zusammenschreibung entstanden“ und für die Anwendung der revidierten Regeln gelten sollen. Die „Arbeitsgruppe“, die ohne einen solchen allgemeinen Auftrag handelt, wird von Peter Eisenberg dominiert. Eisenberg war als einziger Privatmann schon in der Arbeitsgruppe und im Rat tätig, bevor er – von der vierten Sitzung an – ordentliches Ratsmitglied im Auftrag der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung wurde. Im Rat gab es Grüppchen, die sich gesondert trafen und gelegentlich Alternativvorlagen ausarbeiteten – unter Beteiligung der Geschäftsführerin, ein undurchsichtiger Vorgang, der von anderen Mitgliedern mißbilligt wurde.

Im „Bericht“ heißt es:

„Der Rat nahm nach seiner Installierung und der Bekanntmachung der Satzung am 17. Dezember 2004 seine Arbeit auf. Die erste Sitzung fand in Anwesenheit der damaligen Vorsitzenden der KMK, Frau Ministerin Ahnen, statt und war neben der nötigen Klärung von Geschäftsordnungsfragen und der Wahl von Herrn Staatsminister a. D. Dr. h.c. Hans Zehetmair zum Vorsitzenden des Rats der ersten Klärung des Vorgehens gewidmet. Dabei wurde als Konsens festgestellt, dass auf der Basis der Regelungen vom Juni 2004 ein Vorschlag erarbeitet werden sollte, mit dem der Kritik an insbesondere vier Punkten der vorliegenden Regelung Rechnung getragen werden sollte. Es handelt sich dabei um folgende, von Frau Ahnen in diesem Zusammenhang nochmals in Erinnerung gerufene Punkte:

1) Getrennt- und Zusammenschreibung,

2) Wortttrennung (sic) am Zeilenende,

3) Zeichensetzung und

4) Fremdwortschreibung.

Relativ früh stellte sich zudem heraus, dass schon aufgrund eines engen sachlichen Zusammenhangs ein gewisses Ausgreifen in den Bereich Groß- und Kleinschreibung nötig sein würde. Der Rat, der auf sechs Jahre eingesetzt ist, beschloss, sich konzentriert um die Teile zu kümmern, bei denen Konsequenzen für die Regelformulierung zu erwarten waren. Das gilt eigentlich nicht für den Bereich Fremdwortschreibung, bei dem daher die Tendenzen der Schreibung beobachtet werden sollen, wobei die Ergebnisse, wie in der Vergangenheit auch, in die Nachführungsarbeit der Wörterbücher eingehen können.“

Daraus geht nochmals hervor, daß der Rat sich aus freien Stücken eine Themenbegrenzung auferlegte, die den Wünschen der KMK entsprach. Im Statut des Rates ist von einer solchen Begrenzung nicht die Rede; nur in einer „Vereinbarung“ der beteiligten Staaten über die Einrichtung des Rates wird eine wünschenswerte Rangfolge der zu behandelnden Gebiete aufgestellt. Der Rat war nicht daran gebunden, der Vorsitzende betonte in den ersten Sitzungen vielmehr immer wieder die Unabhängigkeit des Rates in seiner Themenwahl und Terminplanung, bevor er sich ab Herbst 2006 und dann besonders Anfang 2006 völlig den Wünschen der KMK ergab. Wie frei der Rat tatsächlich war, ergibt sich auch aus der Tatsache, daß er den von der KMK erwähnten Bereich der Fremdwortschreibung ausdrücklich nicht behandelte, wohl aber den in der „Vereinbarung“ vom Juni 2005 nicht erwähnten Bereich der Silbentrennung, vor allem aber die Groß- und Kleinschreibung, von der die KMK vorsorglich behauptet hatte, hier seien keine Änderungsvorschläge zu erwarten – weshalb sie diesen Teil auch bereits zum 1. August 2005 für die Schulen verbindlich machte. Wiederum stammt die Begrenzung auf einen Teil der Groß- und Kleinschreibung aus dem freien Entschluß des Rates. Die Laut-Buchstaben-Entsprechung kam in Gestalt der „neuen“ s-Schreibung kurz auf die Tagesordnung, wurde dann aber fallengelassen, weil keine Mehrheit für eine Änderung in Aussicht stand, nicht aber weil sie grundsätzlich nicht hätte diskutiert werden können.

Die KMK-Präsidentin ließ im Sommer 2005 einem besorgten Bürger brieflich mitteilen:

„Sie bitten darum, dem Rat für deutsche Rechtschreibung Freiheit und Zeit zu geben. Freiheit hat er in der Tat, da er keine Vorgabe bekommen hat hinsichtlich seiner Themenwahl. Auch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und der Kultusministerkonferenz aus dem vergangenen Jahr sind nicht als thematische Einengung anzusehen, sondern als thematische Prioritätensetzung. In diesem Zusammenhang hat der Rat auch Zeit, denn er ist nicht gebunden, zu einem bestimmten Termin Vorschläge zu unterbreiten.“

Der Rat ist auch nicht „auf sechs Jahre eingesetzt“, sondern dies ist nur die Dauer der ersten Amtsperiode. Alles in allem ist festzustellen, daß der Rat befugt gewesen wäre, alle sechs Bereiche der Reform in sachgemäßer Weise und ohne Zeitdruck durchzuarbeiten. Er hat es nicht gewollt, weil die Mehrheit der Mitglieder dieselben Ziele hatte wie die KMK. Aus diesem Grund haben auch die z. T. sehr ausführlichen kritischen Stellungnahmen, die zum ersten Paket der Empfehlungen eingegangen sind, keinerlei Änderungen zur Folge gehabt. Auch die KMK hatte zwischendurch ihre Absicht bekundet, die Empfehlungen ohne nochmalige Diskussion am 2. März 2006 anzunehmen. Die erste Anhörung war damit eine reine Alibiveranstaltung, die zweite wurde folgerichtig, wenn auch satzungswidrig, gar nicht erst durchgeführt.

Daß auch die erste Anhörung nicht den Gepflogenheiten entsprach, zeigt die Darstellung der Geschäftsführerin: „In Deutschland wurde eine schriftliche Vernehmlassung“ (in Deutschland sagt man: Anhörung) „durchgeführt; angeschrieben wurden zum einen der BundesElternRat (BER), die Bundesschülervertretung (BSV) und das GoetheInstitut (GI) und zum anderen die im Rat vertretenen Verbände und Organisationen. Dabei wurde bei Letzteren im Anschreiben darauf hingewiesen, dass eine Nichtreaktion als positive Stellungnahme gewertet werde. Eine Antwort wurde nur bei abweichender Meinung erwartet.“
 
Von den drei externen Adressaten äußerten sich zwei. Es handelte sich also auf deutscher Seite weitgehend um eine Selbstbegutachtung derjenigen Verbände, die im Rat an der Abfassung der Empfehlungen mitgearbeitet und sie dort bereits verabschiedet hatten. Kein Wunder, daß „die Zustimmung bei weitem überwog“, zumal wenn man das Ausbleiben einer Antwort als Zustimmung wertet. Das ganze Verfahren wurde besonders von Schweizer Seite als Verletzung des politischen Anstandes scharf kritisiert.

Die tatsächliche Fremdbestimmtheit des Rates wird mit folgender Wendung angedeutet:

„Alle Mitglieder des Rats ließen sich letztlich darauf verpflichten, dass es die Aufgabe des Rats sei, eine entsprechende konsensuelle Lösung auf der Basis des vorliegenden Regelwerks zu entwickeln.“

Dankenswerterweise spricht der „Bericht“ an einer Stelle so zutreffend wie enthüllend vom „Rat mit all seinen verschiedenen Interessenvertretern“. Es handelt sich also keineswegs um ein Expertengremium, wie der Öffentlichkeit immer wieder eingeredet werden sollte.

„Der Umfang der gemachten Vorschläge entspricht dem Auftrag der staatlichen Stellen, die Erweiterung in die Groß- und Kleinschreibung wurde auf das systematisch Nötige (vor allem im Hinblick auf Getrennt- und Zusammenschreibung) beschränkt und beschreibt den existierenden Gebrauch präziser.“

Ein verbindlicher „Auftrag staatlicher Stellen“ existierte nicht, und das „systematisch Nötige“ wird hier willkürlich auf die Abgleichung mit der geänderten Getrennt- und Zusammenschreibung beschränkt. Hinter der Wendung „vor allem“ verbirgt sich, daß weitere Änderungen wie die Höflichkeitsgroßschreibung überhaupt nichts mit der GZS zu tun haben, daß daher auch weiteren Änderungen im Bereich der Groß- und Kleinschreibung nichts entgegengestanden hätte. Sogar „auf der Basis des vorliegenden Regelwerks“ wäre alles möglich gewesen, was die Sache selbst erfordert; KMK und Rat wollten es aber gar nicht erst versuchen, sondern erstrebten eine (wie es genannt wurde) „minimalinvasive“ Reparatur. Das ist der Hauptgrund für die Unzulänglichkeit der Empfehlungen. Hinzu kommt, daß der Rat stets nur die zu ändernden Teile vor sich hatte; die Systematik des Ganzen mußte dabei zu kurz kommen.

II. Zum Inhalt

Der Bericht erwähnt „wortartmäßig unklares bankrott in bankrottgehen“; dazu kommt noch  pleite, von dem der Rat ebenfalls behauptet, es sei „wortartmäßig unklar“ – ein Armutszeugnis, dem auch die Grammatiker im Rat nicht widersprachen, obwohl sie imstande sein dürften, ein Adjektiv zu identifizieren.

In die „Handreichung“ sind Regeln eingearbeitet, deren Formulierung bei der Arbeit am eigentlichen  Regelwerk versäumt oder aufgeschoben wurde. Dazu gehört gleich zu Beginn die Zusammenschreibung der Doppelpartikelverben, die in meinem Sondervotum sowie im Votum des P.E.N. angemahnt worden war. Im Regelwerk selbst kommt weiterhin weder der Begriff noch die Sache vor.

Der Bericht enthält eine Synopse zur Getrennt- und Zusammenschreibung nach Duden 1991, Regelwerk 2004 und „Empfehlungen“ 2006. Leider fehlt das Regelwerk 1996, an dem man die Verfehltheit der Reform am deutlichsten sehen könnte. Dem „alten“ Duden wird in dieser Tabelle immer wieder seine Unzulänglichkeit vorgeworfen. Typisch ist folgende Feststellung: „Es gibt keine Regel, aus der die herkömmliche Zusammenschreibung von Partikel + Verb (wie z. B. abändern, anbeten und aufarbeiten) hervorgeht.“ Wozu sollte es eine derartige Regel geben? Im Kernbereich verstand sich die Zusammenschreibung von selbst, und die Randbereiche lassen sich nicht allgemein regeln. Eisenberg schrieb einmal mit Recht: „Bei der typischen Verbpartikel ist die Getrennt- und Zusammenschreibung eindeutig geregelt, Schreibprobleme treten nicht auf.“ (Entwurf für die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung vom 7.5.2004) Die Regeln, die es jetzt gibt, sind unbrauchbar. So wird zwar als neue Regel (nach § 34(1)) aufgestellt: „ausnahmslose Zusammenschreibung von Partikel + Verb“, aber der Begriff der Partikel ist nicht definiert. Folgende Beispiele werden aufgelistet: abändern, anbeten, abhandenkommen, anheimfallen, aufarbeiten, aufeinanderstapeln, dahinfliegen, (sich) querstellen, zunichtemachen, zuteilwerden. Daraus läßt sich kein Begriff von „Partikel“ gewinnen. Beispiele mit der „Partikel“ quer sind im Rat überhaupt nicht erörtert worden und in den Regeln nicht enthalten; nur das neue Wörterverzeichnis enthält die Anweisung der Zusammenschreibung, aber nicht ausnahmslos, sondern nur bei reflexiver Verwendung. Während sich querlegen nur bei übertragenem Gebrauch zusammengeschrieben werden soll, gilt dies anscheinend bei sich querstellen nicht, denn es wird auf § 34 (1.2) verwiesen, wo eine solche Beschränkung nicht vorgesehen ist. Eine Sonderschreibung für Reflexiva findet sich im Regelwerk allerdings auch nicht; s. u. zu den Prädikativa. Der Fall bleibt äußerst unklar und ist keinesfalls besser geregelt als im alten Duden.

Zur Zusammenschreibung mit Adjektiven bescheinigt die Synopse dem alten Duden „zahlreiche Ausnahmen“. Die Neuregelung hingegen gebiete „ausnahmslose Zusammenschreibung bei neuer Gesamtbedeutung“. Hier ist aber die ganze Unvorhersagbarkeit bestimmter Schreibweisen in den vagen Begriff der „neuen Gesamtbedeutung“ verlagert. So ist die Metapher jemanden kaltstellen überhaupt nur so lange als Metapher erkennbar, wie keine neue Bedeutung angenommen wird; aber wann tritt eine solche ein?

Die „Handreichung“ zur Schreibweise von „Redewendungen“ dokumentiert besonders deutlich das vollständige Scheitern der Revision:

„Die Einstufung als Redewendung übt keinen Einfluss auf die Schreibung aus, d. h., auch in diesem Falle finden die Paragrafen 34(2) bzw. (4) und E7 Anwendung. Infolgedessen ist jeweils zu überprüfen, ob nach § 34(2.1) ein resultatives Prädikativ vorliegt oder nach § 34(2.2) bzw. E7 das Adjektiv bzw. das Verb zusammen mit dem Verb eine neue, idiomatisierte Gesamtbedeutung bildet. Regelgeleitet ergeben sich demgemäß z. B. folgende Schreibungen: ‚die Pferde scheumachen/scheu machen (= jmdn. in Aufregung versetzen)’ nach § 34(2.1), ‚jmdm. die Hölle heißmachen’ nach § 34(2.2).“

Innerhalb der Wendungen, deren Bildlichkeit die Schreibweise nicht beeinflussen soll, handelt es sich um gleichgebaute Resultativzusätze; die unterschiedliche Behandlung ist nicht gerechtfertigt. Nach dem alten Duden wurde in beiden Fällen getrennt geschrieben. Dabei war im Duden grundsätzlich anerkannt, daß die Zusammenschreibung adjektivischer Verbzusätze eine nicht festzulegende Übergangszone bildete. In Band 9 wurde zutreffend festgehalten:
„Bei den Verbindungen aus Adjektiv + Verb wirken Einflüsse verschiedenster Art. Die Verbindungen werden zusammengeschrieben, wenn es sich um Zusammensetzungen, um übertragene Bedeutungen oder sachlich bestimmte Begriffe handelt. In vielen Fällen erschweren Reihenbildungen die klare Unterscheidung (...) Im Zweifelsfalle schreibe man getrennt.“ (Richtiges und gutes Deutsch. 1985, S. 788)

Dem Schreibbrauch angemessen wäre die völlige Freigabe gewesen, wie in der Synopse unter § 34(2.2) in Aussicht gestellt (und in meinem Wörterbuch „Normale deutsche Rechtschreibung“ längst durchgeführt). Stattdessen gibt die Revision vor, präzise Regeln für unendliche Mengen von Ausnahmefällen aufgestellt zu haben, die sich aber schon beim ersten Versuch als unanwendbar erweisen. In der „Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des Rats für deutsche Rechtschreibung“ heißt es zur „Schreibung von Adjektiv + Verb: Die vorgeschlagene Hauptänderung besteht darin, dass bei einer neuen, idiomatisierten Gesamtbedeutung generell Zusammenschreibung eintritt.“ Damit ist die als geboten erkannte „Freigabe“ durch Wiedereinführung und Radikalisierung einer alten Duden-Marotte aufgeweicht und ins Gegenteil verkehrt. Das Ergebnis ist ein immenser Nachschlagebedarf, der die Neuregelung unbeherrschbar macht.

Die unterschiedliche Behandlung von  „die Maske fallen lassen nach § 34(4) und die Muskeln spielen lassen/spielenlassen nach § 34 E7“ ist nicht gerechtfertigt, da ein unterschiedlicher Idiomatisierungsgrad nicht festgestellt werden kann; auch ist die Zusammenschreibung von spielenlassen völlig unüblich. Ähnlich der Eintrag zu kommen lassen: Getrenntschreibung, wenn man die Feuerwehr kommen läßt, aber auch Zusammenschreibung, wenn man die Kupplung oder einen Gegner kommenläßt. Ebenso  platzenlassen (eine Veranstaltung, aber nicht einen Luftballon!), setzenlassen (ohne Erläuterung), sprechenlassen (Blumen), steigenlassen (Partys, aber nicht Drachen!), sterbenlassen (Projekte, nicht Patienten!), vermissenlassen (Feingefühl). Im Rat ist all dies nicht besprochen und erst recht nicht so entschieden worden. Es handelt sich um forcierte Extrapolationen aus § 34 (4) E7, an die gewiß kein Mitglied gedacht hat, als der Rat die traditionelle Zusammenschreibung von bleiben und lassen mit Positions- und Fortbewegungsverben wiederherstellte. Die Wörterbuchgruppe und ihre Berater haben keinen Begriff von dieser Beschränkung. Damit werden die berüchtigten Haarspaltereien des alten Duden noch überboten, weit über das Sprachübliche hinaus. Daß jemand Feingefühl vermissenließ und daher Blumen sprechenläßt, ist einigermaßen gewöhnungsbedürftig.

Neu ist die Regel, daß nur Objektsprädikative, nicht aber Subjektsprädikative zusammengeschrieben werden; dies gehe aus den Beispielen hervor, ist aber im Rat nicht diskutiert oder gar beschlossen worden. Es entspricht auch nicht der Sprachentwicklung, die vielmehr auch bei warmlaufen usw. zur Zusammenschreibung strebt. Das Beispiel sich satt essen ist unglücklich gewählt, da in der Reflexivkonstruktion ebenfalls ein Objektsprädikativ vorliegt. (So sieht es auch Eisenberg in dem genannten Papier von 2004: sich dick essen mit „Objektsprädikativ“!) Aus dem Regelwerk geht übrigens hervor, daß sich kranklachen zusammengeschrieben werden muß; es ist genauso gebaut wie sich satt essen. Man darf kaputt machen oder kaputtmachen schreiben, aber nur kaputtgehen und sich kaputtmachen. Nur die „idiomatisierte Gesamtbedeutung“ bleibt als unterscheidendes Merkmal allenfalls übrig, aber mit solchen Subtilitäten wird der Ratsuchende nichts anfangen können und sich daher gleich an die Öffnungsklausel nach E5 halten. So wird auch bei klar werden/klarwerden (mit eindeutigem Subjektsprädikativ) im Wörterverzeichnis sofort auf E5 verwiesen.

Mit diesen Beobachtungen sind wir bereits beim eigentlichen Regelwerk, dem die folgenden Anmerkungen gelten sollen.

Kernstück der Revision sind Teile des Kapitels „Getrennt- und Zusammenschreibung“, das bereits von der inzwischen aufgelösten Kommission in folgenreicher Weise verändert worden war. Viele Ungereimtheiten sind aber erhalten geblieben, z. T. deshalb, weil zwar neue Gesichtspunkte und eine etwas stärkere Orientierung am Sprachgebrauch hinzugekommen, die ursprüngliche Anlage und Intention aber nicht aufgegeben worden sind.
 
Die zirkuläre Definition der Verbzusammensetzungen als derjenigen Verbindungen, die zusammengeschrieben werden, weil sie Zusammensetzungen sind, ist immer noch nicht
überwunden.

Die Einträge zu brustschwimmen/Brust schwimmen usw. sind unklar. Nach § 33 E wären möglich: ich brustschwimme, du delfinschwimmst, er marathonläuft. Solche finiten Formen sind auffälligweise nicht ausdrücklich angeführt. Auf die Problematik dieser Beispiele hatte ich in meinem Sondervotum aufmerksam gemacht, ebenso auf die Halbzusammensetzungen, die weiterhin ungeachtet ihrer orthographischen Relevanz nicht erwähnt sind (notgelandet, notzulanden vs. gebrandmarkt, zu brandmarken usw. nach § 33 (1)). Daß Ausdrücke wie staubsaugen, gewährleisten und Staub saugen, Gewähr leisten „nebeneinanderstehen“, trifft keineswegs zu, sondern es handelt sich um völlig unvergleichbare Konstruktionen, vgl. ein Zimmer staubsaugen, etwas gewährleisten, aber Gewähr für etwas leisten und nicht ein Zimmer Staub saugen. Auf der anderen Seite finden sich ebenso breite wie irrelevante Darlegungen über die Wortart der mit den Verbzusätzen „formgleichen“ Lexeme; die Verbzusätze selbst werden aber – nach der im Jahre 2004 vorgenommenen Öffnung der Liste – gleichwohl weder extensional noch intensional ausreichend definiert.

Während eine Tür offen bleibt, soll eine Frage offenbleiben; entsprechend das Faktitivum offen halten/offenhalten. Hier wird also entgegen dem Vorsatz der Reformer die übertragene Bedeutung zum Anlaß unterschiedlicher Schreibweisen genommen und damit ein Unmenge von Haarspaltereien in schlechter Dudentradition wiedereingeführt. Für kaltlassen ist in jeder Bedeutung nur Zusammenschreibung angegeben, für kalt bleiben auch im übertragenen Sinn nur Getrenntschreibung; überraschenderweise kann man aber mit jemandem nur warmwerden, obwohl die Verbindungen mit werden und bleiben doch kaum verschieden sind. Manchmal ist bei übertragener Bedeutung eine Unterscheidungsschreibung möglich (sitzenbleiben vs. sitzen bleiben), manchmal nicht (abwärtsgehen nur zusammen, genau entgegen der ursprünglichen Reform). Für bereitstehen wird Zusammenschreibung angeordnet (nach § 34 (2.2)), aber wer keine besondere Idiomatisierung zu erkennen vermag, wird ebenfalls nach E5 verfahren. Wozu also der ganze Aufwand, der außerdem der Sprachentwicklung entgegenläuft? Die obligatorische (!) Zusammenschreibung bei übertragener oder idiomatischer Bedeutung nach § 34 (2.2) setzt in wirklichkeitsferner Weise die Dudentradition fort (flüssigmachen usw.). Nach den Regeln müßte übrigens nervös machen zusammengeschrieben werden, das Wörterverzeichnis schreibt mit nicht nachvollziehbarer Berufung auf § 34 (2.3) Getrenntschreibung vor, während publikmachen mit Berufung auf § 34 (2.1) auch zusammengeschrieben werden darf. In der Bedeutung ‚in Ohnmacht fallen’ muß schwach werden getrennt geschrieben werden, in der Bedeutung ‚nachgeben’ hingegen zusammen. Hier öffnet sich ein breites Feld willkürlicher Einzelfallentscheidungen, die weder Sinn haben noch lernbar sind.

Das schon erwähnte pleitegehen sowie bankrottgehen mit bisher völlig unbekannter obligatorischer Zusammenschreibung werden vom Wörterverzeichnis sowie vom „Bericht“  unter § 34 (2.2) eingeordnet. In Wirklichkeit kann von „neuer, idiomatisierter Gesamtbedeutung“ keine Rede sein, denn die Verbindung aus Adjektiv und Verb ist völlig durchsichtig: das herkömmliche pleite gehen ist so wenig idiomatisch wie pleite sein. Wenn die Ausführungen der Handreichung über Objekts- und Subjektsprädikative irgendeinen Sinn haben sollen, müßte pleite gehen ebenso getrennt geschrieben werden wie das ausdrücklich vorgeschriebene warm laufen. Nebenbei sei noch auf einen Widerspruch hingewiesen: Während für die neu verordnete Zusammenschreibung von leidtun als Grund angeben wird, es sei grammatisch nicht analysierbar (Eisenberg), und auch die Zusammenschreibung von pleitegehen und bankrottgehen in der „Zusammenfassung“ mit der angeblich unklaren Wortart des ersten Teils begründet wird, stellt die Synopse fest, daß pleite und bankrott nunmehr als Adjektive eingestuft werden. Auf diese Einsicht hat die Sprachgemeinschaft zehn Jahre warten müssen.

Die Reform schreibt aus unerfindlichen Gründen auch Zusammenschreibung bei irrewerden vor; das ist immer noch nicht korrigiert worden.

Eine kleine Revolution bedeutet die halbe Rücknahme der Unterscheidung großschreiben (‚mit großem Anfangsbuchstaben schreiben’) vs. groß schreiben (‚besonders schätzen’); hier hatte die Reform die Dudenregeln geradezu auf den Kopf gestellt. Die nunmehr vorgelegten Empfehlungen geben dieses Prunkstück auf; es soll in beiden Bedeutungen zusammengeschrieben werden. Der Rat hat das nicht so beschlossen, es ist nachträglich eingeschleust worden.

Viele Festlegungen weichen vom Sprachgebrauch ab und wirken willkürlich. Man darf z. B. nur Rad fahren und Ski laufen und nur eislaufen schreiben, aber im Partizip auch radfahrend. Bemerkenswerterweise kennt der „Bericht“ eine – niemals diskutierte – „Sondergruppe aus dem Bereich Sport“; um so unverständlicher ist es, warum Ski laufen und eislaufen unterschiedlich geregelt sind; vgl. oben die Bemerkungen zu brustschwimmen usw. Auf die Auflistung weiterer Fälle soll hier verzichtet werden. Die ganze Gruppe, deren wahren Umfang erst die Wörterbücher zeigen werden, ist unlernbar. Die stolze Behauptung des Berichts, dieser Bereich sei nun „erstmals geregelt“, mutet jedenfalls voreilig an.

Die Ausnahmeregel für Verbindungen aus Infinitiv + bleiben und lassen greift zu kurz; die Einschränkung auf übertragene Bedeutung ist unberechtigt. Bei kennenlernen ist eine nichtübertragene Bedeutung überhaupt nicht vorstellbar. Auch schätzenlernen, spazierengehen usw. hätten anerkannt werden müssen.

Die Sonderregel für die Gruppe fest-, tot- und voll- ist im Rat nicht beschlossen worden, sondern stammt aus einer Vorlage der AG Getrennt- und Zusammenschreibung, d. h. Peter Eisenbergs. Sie beruft sich u. a. auf den Schreibbrauch (der bei anderen Sonderregeln übergangen wird).

Während das amtliche revidierte Wörterverzeichnis von 2004 bereits wieder die Einträge beisammengewesen und zurückgewesen nebst dazugehöriger Begründung („adjektivischer Gebrauch“) enthielt, sind sie nun wieder gestrichen worden, offenbar um das dogmatische und sprachwidrige Verbot der Zusammenschreibung und Zusammensetzung mit sein nicht zu durchlöchern. Allerdings ist dagewesen neu ins Wörterverzeichnis aufgenommen, was sich nur schwer als Versehen erklären läßt. Vielleicht soll es ein Schlupfloch sein, durch das der Verbotsparagraph 35 eines Tages aufgehoben werden kann.

Der undefinierte und folgenreiche Begriff „adjektivisch gebraucht“ kam im Wörterverzeichnis von 2004 über 90mal vor, im neuen ist er ganz beseitigt, nicht aber in den Regeln, wo er weiterhin für Verwirrung sorgt. Wie das Beispiel radfahrend vs. Rad fahren zeigt, wird – seit 2004 – das erste Partizip nicht mehr ohne weiteres genauso geschrieben wie der Infinitiv und die Personalformen, aber die Sonderbedingungen lassen sich wegen der Unklarheit der Begriffe aus § 36 nicht erschließen. Entsprechendes gilt auch für das zweite Partizip: das Wörterverzeichnis kennt z. B. auch ernstgemeint, aber nur ernst meinen – in der Sache wie vor der Reform, aber im neuen Begründungszusammenhang unplausibel.

Im Wörterverzeichnis fehlt wie schon 1996 und 2004 gut tun/guttun. Aus dem Musterwort gutschreiben kann wohl auf obligatorische Zusammenschreibung geschlossen werden, sicher ist es aber nicht. Gestrichen wurde wohl tun (1996 und 2004 nur getrennt); für weh tun wird die Variante wehtun angegeben (1996 und 2004 nur zusammengeschrieben). Das grammatisch falsche Not tun ist zugunsten der bisher unüblichen Zusammenschreibung nottun aufgegeben worden; das ebenso falsche Not sein scheint in letzter Minute durch das altbekannte not sein ersetzt worden zu sein. Diese Fälle drehen sich von Revision zu Revision wie auf einem Karussell, und man weiß nie, wie sie nach der nächsten Runde aussehen werden. Konstant ist nur die nach wie vor erhaltene sprachgeschichtlich falsche Behauptung, in leidtun (bisher leid tun, reformiert Leid tun) liege ein verblaßtes Substantiv vor. jdm. feind sein usw. ist entgegen der Erwartung an die Arbeitsgruppe endlich wiederhergestellt, überflüssigerweise ergänzt durch den Eintrag jemandes Feind sein – als wenn es hier etwas zu regeln und nicht nur zu reparieren gäbe.

Obwohl die herkömmliche und sinnvolle Zusammenschreibung von spazierengehen usw. im Rat diskutiert worden ist, haben sich die Blockierer durchgesetzt; die Getrenntschreibung bleibt obligatorisch, ohne Rücksicht auf den Sprachgebrauch, an dem man sich doch wieder mehr orientieren wollte.
Nach 1996 und auch noch nach der Revision von 2004 durften nur getrennt geschrieben werden:

„(zusammengesetztes) Adverb + Verb, zum Beispiel“:

abhanden kommen, anheim fallen (geben, stellen), beiseite legen (stellen, schieben), fürlieb nehmen, überhand nehmen, vonstatten gehen, vorlieb nehmen, zugute halten (kommen, tun), zunichte machen, zupass kommen, zustatten kommen, zuteil werden.

Die Empfehlungen von 2006 sehen ausschließlich Zusammenschreibung vor bei:

abhanden-, anheim-, bevor-, dar-, einher-, entzwei-, fürlieb-, hintan-, inne-, überein-, überhand-, umhin-, vonstatten-, vorlieb-, zugute-, zunichte-, zurecht-, zustatten-, zuteil- u .a.

Die neue Reihe, die nicht in allen Einzelheiten vom Rat beschlossen wurde, ist so unvorhersehbar wie die ältere. Hinzu kommt noch, daß in folgenden, ebenfalls willkürlich, wenn auch in Anlehnung an alte Dudenvorschriften ausgewählten Fällen Getrenntschreibung vorgeschrieben ist, wahlweise mit zum Teil obsoleter Großschreibung des substantivischen Bestandteils:

außerstand setzen/außer Stand setzen; imstande sein/im Stande sein; infrage stellen/in Frage stellen; instand setzen/ in Stand setzen; zugrunde gehen/zu Grunde gehen; zuhause/zu Hause bleiben; zuleide tun/zu Leide tun; zumute sein/zu Mute sein; zurande kommen/zu Rande kommen; zuschanden machen/zu Schanden machen; zuschulden kommen lassen/zu Schulden kommen lassen; zustande bringen/zu Stande bringen; zutage fördern /zu Tage fördern; zuwege bringen/zu Wege bringen.

(zuhause ist gegenüber 1996 neu hinzugekommen.)

Während die Zulassung von beiseiteschieben usw. (freilich nicht die jetzt vorgesehene obligatorische Zusammenschreibung!) einen Fortschritt gegenüber dem alten Duden bedeutet, behält die Revision die strikte Getrenntschreibung von ernst nehmen bei, entgegen dem Sprachgebrauch. Was aus dem Gerundiv ernstzunehmende wird (von einigen Grammatiken fälschlich als Partizip I angesehen), bleibt abzuwarten.

Der Eintrag „übrigbleiben (keine andere Wahl haben)“ ist sinnlos, denn diese Bedeutung hat der Verbkomplex nie. Außerdem soll wieder die kaum eindeutig feststellbare Idiomatisierung zu unterschiedlicher Schreibweise führen. Der Eintrag zu wieder ist immer noch so unklar wie seit je: Für wiederherstellen „(in den alten Zustand bringen)“ ist Zusammenschreibung vorgesehen, für „wieder beleben (Wirtschaft)“ Getrenntschreibung, und bei wiedereröffnen und einer offenen Reihe anderer Verben ist beides zulässig. – Wie soll man das verstehen?

Die ursprüngliche Reform ging auch daran zugrunde, daß sie mit geschlossenen Listen arbeitete, die sich bei genauerem Hinsehen als unhaltbar erwiesen. Auch die Empfehlungen begehen diesen Fehler, wie im „Bericht“ noch einmal ausdrücklich hervorgehoben wird. Ein Beispiel ist die Liste eislaufen usw. nach § 34 (3). Es heißt also eisgelaufen, aber Ski gelaufen – das ist um keinen Deut plausibler als die geschmähte Dudenregelung radgefahren/Auto gefahren. Man darf gespannt sein, ob die Wörterbücher tatsächlich vorsehen werden: sie hat den Brief Maschine geschrieben – wie bisher schon in reformierten Wörterbüchern er hat das Auto Probe gefahren.

Die unterschiedliche Regelung von hochbegabt/hoch begabt und hochbetagt wird niemandem einleuchten. Man kann die Beispielreihe auch nicht selbständig verlängern. Hier entsteht enormer Nachschlagebedarf. Dasselbe gilt für Zusammensetzungen mit wohl-; aus Regeln und Wörterverzeichnis ist noch immer nicht ableitbar, wie z. B. wohlbekannt geschrieben werden soll.

Während die Revision von 2004 durch den Duden so ausgelegt wurde, daß sogar offengesagt, offengestanden zusammengeschrieben wurden, scheint das nun nicht mehr zu gelten. Beibehalten ist die irreführende Auskunft, daß weitgehend und weit gehend lediglich Variantenschreibungen ohne unterschiedliche Verwendungsmöglichkeit seien.

Bei zuhause und nachhause ist die bisher vermerkte Beschränkung auf Österreich und die Schweiz nun aufgegeben. Man darf nur infolge schreiben, aber zugrunde oder zu Grunde, außerstande oder außer Stande, obwohl hier die Getrennt- und Großschreibung noch weniger syntaktisch konstruierbar ist als bei *in Folge.

Bei Armvoll, Handvoll, Handbreit, Mundvoll, Zeitlang hat sich der Rat nicht zur umstandslosen Wiederherstellung der seit Jahrhunderten bekannten Zusammensetzungen aufraffen können, sondern läßt sie nur als Varianten neben der Aufspaltung gelten: zwei Arm voll Reisig usw. – mit gewöhnungsbedürftigen Pluralformen. Übrigens greift das Wörterverzeichnis und damit die Gruppe der im Rat vertretenen Wörterbuchverlage mit diesen Einträgen in die Paragraphen 38 und 39 ein, die vom Rat wegen ihrer hoffnungslosen Verworrenheit überhaupt nicht mehr bearbeitet worden sind. Andererseits fehlt aber weiterhin die Antwort auf manche Fragen, z. B. nach der revidierten Schreibweise von Hohe(r)priester, Hohe(s)lied (im Jahre 2004 aus dem Wörterverzeichnis gestrichene Fälle). Bleibt es bei unter der Hand, aber vorderhand? Wieder ist zu bedauern, daß der Rat sich in Fesseln legen und unter Zeitdruck setzen ließ.

Das Allerweltswort jedesmal bleibt verboten, ebenso ein paarmal. Die Behandlung von mal/Mal ist weiterhin sehr unbefriedigend. Auch bei irgend greift die Begründung der obligatorischen Zusammenschreibung (irgendetwas) nicht, denn irgend ist durchaus ein selbständiges Wort, das in jedem Wörterbuch steht, wenn auch nicht im amtlichen Wörterverzeichnis.

Neue Probleme wirft die Revision der Zusammenschreibung bei Fremdwörtern auf. In der Zusammenfassung heißt es:

„Die Schreibung mehrgliedriger Anglizismen aus Adjektiv + Substantiv wird an das
Akzentmuster gekoppelt: Zusammenschreibung, wenn der Hauptakzent auf dem
adjektivischen Bestandteil liegt, Getrenntschreibung, wenn beide Bestandteile einen
Akzent tragen. Beispiele: Freestyle, Hightech, Shootingstar; Golden Goal, Private
Banking, Round Table.
Sind beide Akzentmuster möglich, dann kann getrennt- wie zusammengeschrieben werden, zum Beispiel: Big Band/Bigband, Hot Pants/Hotpants, Small Talk/Smalltalk.“

Diese neue Regel (ursprünglich gab es im Reformwerk überhaupt keine Vorschriften speziell für englische Wörter, hier „Anglizismen“ genannt) führt zu einer Unmenge von Änderungen in den reformierten Wörterbüchern, ohne aber die herkömmlichen Schreibweisen wiederherzustellen. Es ist übrigens nicht klar, ob auf die englische oder die deutsche Betonung abgestellt wird; für Big Band oder New Age dürfte sich kaum eine andere als die Anfangsbetonung nachweisen lassen.

In den Empfehlungen selbst lautet die Vorschrift unter § 37 übrigens anders:
„E4: Aus dem Englischen stammende Bildungen aus Adjektiv + Substantiv
können (!) zusammengeschrieben werden, wenn der Hauptakzent auf dem ersten
Bestandteil liegt, also Hotdog oder Hot Dog, Softdrink oder Soft Drink, aber
nur High Society, Electronic Banking oder New Economy.”

In der Praxis sieht das so aus: Ein Wort wie Bluejeans wird nach § 37 E3 (wie im Wörterverzeichnis) zusammengeschrieben; unter Anwendung von E4 ist diese Zusammenschreibung jedoch auch bei Erstbetonung nur fakultativ, und bei Zweitbetonung muß sogar getrennt geschrieben werden. Bei New Age kennt das Wörterverzeichnis nur Zusammenschreibung, verweist aber auf § 37 E 4 – was folgt daraus?

Obwohl der Rat darüber nicht gesprochen hat, ist die Schreibweise Kolofonium aus dem Wörterverzeichnis getilgt, weil die Reformer nach zehn Jahren eingesehen haben, daß diese Bezeichnung vom Namen einer Stadt abgeleitet ist und nicht das Element -phon- enthält wie Phonetik/Fonetik.

Da Fremdwortschreibung und Bindestrich grundsätzlich ausgeklammert wurden, bleiben auch die unzweckmäßigen Schreibungen wie Sitin erhalten. Die widersprüchliche Bindestrichsetzung vor dem Suffix -fach (das 8-Fache usw.), eine Neuerung von 2004 mit falschem Verweis auf § 40 (3), bleibt ebenfalls.

Bei der Groß- und Kleinschreibung wollten und durften die Ratsmitglieder nur einen Teil der bisherigen Irrtümer zurücknehmen.

Auch in der revidierten Fassung von 2004 hieß es noch: „Klein schreibt man Wörter, die ihre substantivischen Merkmale eingebüßt und die Funktion anderer Wortarten übernommen haben (= Desubstantivierungen). Dies betrifft (...) folgende Wörter, die in Verbindung mit den Verben sein, bleiben, werden als Adjektive gebraucht werden: angst, bange, gram, leid, pleite, schuld.“ Daraus wird nun: „Klein schreibt man Wörter, die formgleich als Substantive vorkommen, aber selbst keine substantivischen Merkmale aufweisen. Dies betrifft (...) Wörter, die vorwiegend prädikativ gebraucht werden, wie angst, bange, feind, freund, gram, klasse, leid, pleite, recht, schuld, spitze, unrecht, weh in Verbindung mit den Verben sein, bleiben oder werden.“ An die Stelle der teilweise falschen sprachgeschichtlichen Herleitung ist also der Hinweis auf Homonyme getreten. Wie wenig aber die Einordnung von recht/unrecht bewältigt ist, zeigt die Sonderregel § 56 E2: „Groß- wie kleingeschrieben werden können recht/Recht und unrecht/Unrecht in Verbindung mit Verben wie behalten, bekommen, geben, haben.“ Man muß sich geradezu wundern, daß nicht Zusammenschreibung angeordnet wird wie bei leidtun. Mit der unbegründeten Sonderregel kapituliert der Rat vor diesen beiden Wörtern und hätte auch gleich zur bisher üblichen Auffassung und Schreibweise zurückkehren können. Dann wäre auch die grammatisch falsche Schreibweise wie Recht du hast nicht länger möglich.

Unter § 58 wird weiterhin behauptet, daß bei sie war die klügste meiner Zuhörerinnen und von fern klein geschrieben werde, obwohl die betreffenden Wörter „formale Merkmale der Substantivierung aufweisen“. Welche Merkmale sollen das sein? Die Darstellung bringt es mit sich, daß ganz normale und erwartbare Schreibungen wie von fern oder für dumm (verkaufen) nun als buchenswerte Ausnahmen erscheinen.

Mit den seit 2004 geltenden Großschreibungen im Allgemeinen, des Öfteren, die Meisten, von Weitem, Letzerer usw. kehrt die Reform ins tiefe 19. Jahrhundert zurück. Die Großschreibung der Tageszeiten wird nicht korrigiert: gestern Abend. Erhalten bleibt auch das grammatisch falsche Diät leben.

Die (unveränderte) Regel § 58 E2 führt zwar durch konsequentere Anwendung in einigen Fällen wieder zu besseren Ergebnissen (es heißt wieder jenseits von Gut und Böse), ist aber ungemein kompliziert: „Substantivierungen, die auch ohne Präposition üblich sind, werden nach § 57(1) auch dann großgeschrieben, wenn sie mit einer Präposition verbunden werden.“ Hier muß zuerst ermittelt werden, ob es sich überhaupt um eine Substantivierung handelt, dann muß der Präpositionstest durchgeführt werden. Trotzdem bleibt weiterhin unklar, warum es heißt schwarz auf weiß, grau in grau (nach 3.1), aber auf Rot, in Grau (nach E2) usw. In Wirklichkeit hat die Groß- und Kleinschreibung nichts mit der Präposition zu tun.

Zu den vermeintlichen Ausnahmen gehört weiterhin die Kleinschreibung von Pronomina, „auch wenn sie als Stellvertreter von Substantiven gebraucht werden“- eine linkische und sprachwissenschaftlich unhaltbare Formulierung.

Bei grüß mir die Deinen und jedem das Seine war die Großschreibung allgemein üblich, die Einführung der fakultativen Kleinschreibung scheint überflüssig.

Seit der Revision von 2004 können manche „Zahladjektive“ auch groß geschrieben werden,  „wenn der Schreibende zum Ausdruck bringen will, dass das Zahladjektiv substantivisch gebraucht ist“ (5). Solche Absichten hat der normale Sprecher nicht. Die fakultative Kleinschreibung des Substantivs (!) Dutzend (angesichts dutzender von Augenzeugen) nach E5 ist ebenfalls unnötig.

§ 60 E2 ist überflüssig, da solche Schreibweisen (konkret als Zeitschriftentitel usw.) nicht zum Regelungsbereich einer allgemeinen Orthographie gehören, sondern wie die Werbetextgestaltung frei bleiben müssen.

Die vielkritisierte Neuregelung der von Eigennamen abgeleiteten Adjektive (nur noch goethesche oder Goethe'sche Gedichte) nach § 62 soll unverändert bleiben.

Während 1996 und auch noch 2004 der Paragraph 63 sich zum Paragraphen 64 ungefähr wie die Regel zur Ausnahme verhielt, behandeln nun beide großenteils dasselbe. Außerdem ist § 63 in sich unklar. Zunächst wird Kleinschreibung für „feste Verbindungen“ von Substantiven mit Adjektiven verordnet, unter E jedoch mit einer unklaren Kann-Bestimmung Großschreibung für zulässig erklärt, wenn „eine neue, idiomatisierte Gesamtbedeutung“ vorliegt. Was ist der Unterschied zwischen einer festen Verbindung und einer idiomatisierten? Die Beispiele geben keinen Aufschluß, denn die festen Verbindungen bunter Hund, schöne Bescherung oder graue Maus sind ebenso idiomatisiert wie das Schwarze Brett oder der Weiße Tod. Der Paragraph schließt mit dem Satz: „Kleinschreibung des Adjektivs ist in diesen Fällen der Regelfall.“ Als Tatsachenbehauptung ist das sicher falsch, denn das Schwarze Brett zum Beispiel wird meistens groß geschrieben, und dasselbe gilt für unzählige andere Ausdrücke dieser Art. Was soll der Ratsuchende überhaupt mit einer solchen quasi-statistischen Bemerkung anfangen? Auf diesen seltsamen Zusatz beruft sich das Wörterverzeichnis mit folgender Vorschrift: Den schwarzen Peter beim Kartenspiel kann man auch wieder groß schreiben, aber in der Wendung jdm. den schwarzen Peter zuschieben muß man klein schreiben. Führt man dies konsequent weiter, zeichnet sich eine enorme Komplizierung ab.

Die Großschreibung von Nominationsstereotypen und Antonomasien kann nicht abschließend geregelt werden. Der Eigennamenbegriff ist so unklar wie seit je, die umfangreichen Listen mit verschiedenen Typen von Eigennamen sind wenig hilfreich. Haarspalterische, wirklichkeitsfremde Einzelwortfestlegungen waren fast das einzige, was man dem alten Duden vorwerfen konnte. Nun werden sie noch weitergetrieben. Der Schwarze Kontinent zum Beispiel wurde bisher überwiegend klein geschrieben, soll aber nur noch groß geschrieben zulässig sein. § 63 E erweist sich als ein Tor, durch das nicht nur herkömmliche Großschreibungen (der Weiße Tod – 1991 nur groß, 1996 bis 2004 nur klein, seit 2006 beides zulässig) wieder eingelassen werden, sondern gleich noch eine Menge neuer wie der Blaue Brief, die Grüne Lunge, die Grüne Grenze, der Weiße Sport und viele andere. Die Gelbe Karte soll sogar anders als 1991 und 2004 nur noch groß geschrieben werden, die Grüne Insel seit 1996 ebenfalls. Unklar ist noch, ob auch die grüne Hölle, die grüne Welle, die grüne Hochzeit, die grüne Witwe, und weitere Verbindungen dieser Art groß geschrieben werden dürfen. Das werden erst die Wörterbücher unter sich ausmachen. Die gelben Rüben wurden 1991 klein geschrieben, 1996 bis 2004; was in Zukunft gelten soll, ist noch nicht abzusehen. Der blaue und der rote Planet wurden 1991 klein geschrieben, sind aber seit der Reform nur noch groß geschrieben zulässig, während die blaue Blume der Romatik klein bleibt. Die Hohe Schule des Reitens (1991) soll seit 1996 klein geschrieben werden, im neuen Wörterverzeichnis fehlt sie einfach, während das Hohe Haus und die Große Kreisstadt (seit 1996 klein geschrieben) erstmals wieder in der traditionellen Großschreibung verzeichnet sind.

Mit § 64 (3) wird überraschenderweise ein Abschnitt wiederaufgenommen, der 2004 schon gestrichen war: „fachsprachliche Bezeichnungen bestimmter Klassifizierungseinheiten, so von Arten, Unterarten oder Rassen in der Botanik und Zoologie“. Es ist nicht einzusehen, warum einzelne Fachgebiete eigens erwähnt werden, denn die Großschreibung der Nominationsstereotype beschränkt sich nicht auf Fachsprachen. Dem Benutzer ist mit den Hinweisen und Beispielen unter E nicht gedient, da er in jedem Einzelfall das Wörterbuch konsultieren muß.

Bei der Worttrennung am Zeilenende widerspricht die Revision erwartungsgemäß dem Running gag des Vorsitzenden Zehetmair, daß Trennungen wie Urin-stinkt und Anal-phabet nicht mehr zulässig sein sollen. Im übrigen bleibt leider nach § 113 die nichtmorphologische Trennung der Fremdwörter (Subst-rat, Prog-nose) als gleichwertige Möglichkeit erhalten, was aus verschiedenen Gründen abzulehnen ist und den Schülern und Wenigschreibern geradezu einen Bärendienst erweist. Die „Zusammenfassung“ sagt zwar, daß auch Fremdwörter grundsätzlich nach Wortbestandteilen getrennt werden sollen, fügt aber hinzu: „Wo das zu erwartende Wissen über die Wortteile von fremden Wörtern enden soll, ist nicht auf der Regelebene zu klären.“ Es geht aber nicht um das zu erwartende Wissen, denn der Ratsuchende schlägt ja gerade dann nach, wenn sein Wissen nicht ausreicht. Das reformierte Wörterbuch verweigert ihm das Wissen, das er sucht.

Die Nichttrennung von ck (Da-ckel) widerspricht der Trennung nach Sprechsilben und dem Paragraphen 3 des Regelwerks.

Die Laut-Buchstaben-Entsprechungen, ein Kernbereich der Rechtschreibreform, sind nicht bearbeitet worden. Daher bleiben die vielkritisierten „volksetymologischen“ Neuschreibungen erhalten, ebenso die bereits erwähnten Fremdwortschreibungen: Grislibär, Hämoriden, Schikoree, Kommunikee u. a. (aber weiterhin nur Attaché u. a.).  Den Thunfisch kann man auch Tunfisch schreiben (was so wenig angebahnt war wie die Spagetti), die Thuja aber nicht Tuja. Hinzu kommt die unerhört schwierige Regel zur Großschreibung innerhalb mehrgliedriger Fremdwörtern: Herpes Zoster, Ultima Ratio, Commedia dell’Arte, Café au Lait, aber, wenn man den neuesten Wörterbüchern glauben kann, weiterhin Café crème, L’art pour l’art, Horsd'oeuvre  u. v. a. – Erhalten bleiben auch die fehlerträchtige, aber hochsymbolische s-Schreibung und die Dreibuchstabenregel.

Bei der Zeichensetzung ist nur der Kommagebrauch leicht verändert. Das überflüssige Komma als drittes Satzzeichen nach wörtlicher Rede bleibt verpflichtend erhalten. Die irreführende Doktrin vom „Ganzsatz“ und den „Teilsätzen“ (zu denen fälschlicherweise auch Hauptsätze gezählt werden) ist nicht korrigiert; die Satzreihe wird daher immer noch als eine Art Aufzählung dargestellt, das Komma nach § 73 als Ausnahme. Das Verhältnis zwischen den geänderten §§ 71-73 ist weiterhin ungeklärt. Völlig unplausibel ist die neue Vorschrift, Infinitivkonstruktionen nur dann obligatorisch mit Komma abzutrennen, wenn durch ein Korrelat oder ein Substantiv auf sie vorausgewiesen wird, also: Sie hat die Absicht, zu studieren. Aber: Sie beabsichtigt Medizin zu studieren. Unfähig etwas zu sagen saß er da. Die letzten beiden Beispielsätze unter § 77 (1) sind unpassend, weil die Form von Parenthesen für die Kommasetzung völlig irrelevant ist.

Fazit: Wie die Altreformer durchaus zutreffend erkannt haben, erlaubt die nochmals revidierte Fassung es in einer wachsenden Zahl von Fällen nicht mehr, Schreibweisen von Regeln abzuleiten. Ganz nach Belieben werden semantische („begriffliche Einheit“, „idiomatisierte Gesamtbedeutung“, „übertragener Gebrauch“), formalgrammatische und akzentbezogene Merkmale oder auch einfach der Sprachgebrauch herangezogen, um einzelne Schreibweisen zu begründen, und wenn Zweifel bleiben, darf man so oder so schreiben. Zweifel sind aber gerade der Anlaß, warum man überhaupt nachschlägt. Der Zweck der ganzen Reform wird daher gründlich verfehlt. Die Neufassung ist auch regeltechnisch höchst unbefriedigend; die Umsetzung in Wörterbüchern sieht sich einem weiten Spielraum gegenüber, der von den Redaktionen nach eigenem Ermessen ausgefüllt werden muß. Während im großen und ganzen eine ungeahnte Fülle von Variantenschreibungen eröffnet wird, die offenbar der Kritik die Spitze nehmen sollen, kommt es auf der anderen Seite zu unerhört restriktiven Vorschriften, die mit dem tatsächlichen Sprachgebrauch nichts zu tun haben. Diese neue Rechtschreibung läßt sich ohne ständiges Nachschlagen in den noch nicht vorliegenden, ohne Mitwirkung des Rates verfaßten Wörterbüchern und Rechtschreibprogrammen weder anwenden noch unterrichten. Die Nachrichtenagenturen arbeiten bereits intensiv an einer „gemeinsamen Hausorthographie“; Bücher wie „Was Duden empfiehlt“ bieten sich als Hilfe an, und auch der neue Rechtschreibduden wird bei zugelassenen Varianten jeweils eine eindeutige Empfehlung enthalten – insgesamt ein Rückschritt in die Zeit vor der Vollendung der deutschen Einheitsorthographie von 1901, zugleich eine gewissermaßen kalte Wiederherstellug des Dudenprivilegs, dessen Abschaffung ein Hauptziel der Reform gewesen war.

Auf eine gewisse Hast bei der Anfertigung dieser Texte deuten die Fehler und Versehen hin:

Die Sitzung vom „3. Juni 2006“ ist richtigerweise auf 2005 zu datieren. Im „Bericht“ heißt es: ich habe oft daran gedacht, Dich an deinem neuen Wohnort zu besuchen. Weitere Druckfehler sind Hand voll Rreis und Wortttrennung. Ein unberechtigter Bindestrich steht in getrennt- wie zusammengeschrieben (Zusammenfassung). „Substantivische und nichtsubstantivische Verwendungen bei Wörtern wie z.B. Feind/feind“ haben nichts mit den „Konsequenzen aus den Regelungen bei der Getrennt- und Zusammenschreibung“ zu tun (Bericht). Einerseits ist jedes selbstständig der Beschlußvorlagen wieder durch selbständig ersetzt, andererseits hat die Geschäftsführung die Schreibweise so genannt, die erst 2004 in den Regeltext geraten war, beibehalten, obwohl gerade seit 2004 die sinnvollere Zusammensetzung wieder „erlaubt“ ist. Ein Abschnitt des Berichts, der das undurchsichtige Verfahren rechtfertigen soll, enthält ungrammatisches Gestammel: „Der Rat unter der Leitung seines Vorsitzenden hat auch auf eine andere Art  von Kritik zu reagieren, die auch schon zur neuen Besetzung des Rats geführt haben.“ „Der Rat hat zudem bereitwillig den Anträgen bzw. Vorschlägen zugestimmt, den Rat um stimmberechtigte Mitglieder aus weiteren Staaten, in denen das Deutsche eine offizielle Rolle spielt, aufzunehmen.

 



zum Seitenanfang < zurück Seite drucken