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Gehirn - Geist / Artikel Übersicht / Mollath und die bayerische Justiz / Im Dickicht der Zuständigkeiten
 

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Im Dickicht der Zuständigkeiten

 mehrere Staatsanwälte prüfen die Wiederaufnahme des Falls Mollath

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer - Sueddeutsche. de am 15. Januar 2013

Im Justizpalast in Regensburg prüfen mehrere Staatsanwälte die Wiederaufnahme des Falls Mollath. Nürnberg, Bayreuth, Regensburg, Bamberg, Augsburg, München: Mit der Causa des langjährigen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath sind die Justizbehörden in gleich sechs großen bayerischen Städten befasst - ob es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommt, ist dennoch ungewiss.

Seit sechs Wochen bereitet die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Wiederaufnahmeantrag im Fall Gustl Mollath vor. Doch wie immer dieser ausfällt und wie das zuständige Landgericht Regensburg anschließend darüber entscheiden wird: Rechtsgeschichte hat die Causa aus Sicht des Regensburger Strafrechtsprofessors Henning Ernst Müller längst geschrieben.

Denn Anträge auf Wiederaufnahmeverfahren sind ohnehin selten. Dass aber eine Anklagebehörde selbst einen solchen ausarbeitet und dass sie dies auf dringende Bitte des Justizministeriums tut, dürfte "in der modernen Rechtsgeschichte des Freistaats ein in dieser Art einmaliger Vorgang sein", sagt der Regensburger Rechtswissenschaftler im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung.
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