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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Hademar Bankhofer / Kurverwaltung Bad Füssing
 

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Irreführung der Öffentlichkeit

An die Kurverwaltung von Bad Füssing - "Professor" Bankhofer als „Gesundheitsexperte"

 

Kurverwaltung Bad Füssing                                                                                23.4.09

Irreführung der Öffentlichkeit
"Professor“ Bankhofer als „Gesundheitsexperte“

Sehr geehrte Damen und Herren,

der heutigen Süddeutschen Zeitung war ein „Reise Spezial“ beigefügt, worin unter „GESUNDER URLAUB IN BAYERN eine Textspalte WOHLFÜHLANGEBOTE mit Informationen, Empfehlungen und Tipps des Kurorts Bad Füssing enthalten war. Darin wurde auch unter INTERNATIONALES BANKHOFER-ZENTRUM für Bad Füssing mit „Professor Hademar Bankhofer" geworben, und zwar mit

„Professor Hademar Bankhofer zählt zu den bekanntesten Gesundheitsexperten und Gesundheitskolumnisten Deutschlands.“

Mit diesem Text im „Reise Spezial“ beteiligt sich die Kurverwaltung von Bad Füssing an der Irreführung.  Andere Prospekte dürften analoge Angaben enthalten.

Bankhofer kann zwar "Professor" genannt werden, aber im Sinne des deutschen Hochschulgesetzes ist Bankhofer kein "Professor". Er hat auch nicht Medizin studiert, sondern nach den Angaben in Wikipedia Rechtswissenschaften, Psychologie, Philosophie und Publizistik. Er wurde auch nicht promoviert. Seit 1976 ist er u. a. als freier Schriftsteller tätig und als Medizinjournalist bekannt geworden.

Bankhofer mag sich umfassendes medizinisches Wissen angeeignet haben. Er arbeitet auch eng mit anerkannten Ärzten zusammen. Seine Bezeichnung als "Professor" im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen und medizinischen Problemen erweckt jedoch bei Lesern Ihrer Werbungen den falschen Eindruck, Bankhofer sei ein akademisch qualifizierter Hochschulprofessor (mit Lehrauftrag) im Fach Medizin und besitze aus diesem Grund besondere Fachkenntnis in Gesundheitsfragen.

Der von Bankhofer geführte Titel "Professor" wird vom österreichischen Wissenschaftsministerium als Auszeichnung für besondere Leistungen für die Gesellschaft verliehen und wird nicht mit dem Zusatz h. c. (ehrenhalber) geführt, weil es ein Berufstitel ist. In Österreich erhalten Personen, die sich für den Staat Österreich verdient gemacht haben, öfters als in anderen europäischen Staaten und auf Antrag Auszeichnungen durch den Titel "Professor". Eine Verpflichtung zur Lehre besteht dabei nicht. Diese Form der Professur ist nur in Österreich üblich.

In der SZ München vom 25.7. 2008 wurde Bankhofer als „Kräutermännlein aus dem Gesundheitsstadl“ bezeichnet. Denn sein „Fachwissen“ stehe auf schwachen Füßen. So berichtete der promovierte Arzt Werner Bartens in der SZ, dass Bankhofers Empfehlungen durch medizinische und ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse nicht gedeckt sind.

Es ist eine Irreführung der Öffentlichkeit, wenn sich Bankhofer regelmäßig nicht nur in Gesundheits- und Ernährungssendungen sowie in seinen Büchern, sondern auch für das bekannte Bad Füssing mit dem Professoren-Titel vorstellten lässt.

Bekanntlich wurde dem im münchner Raum tätigen Heilpraktiker Manfred Köhnlechner  gerichtlich untersagt, den Dr.-Grad im Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" anzugeben. Köhnlechner war "Dr. jur.".

Mehr zum Titelwesen in Deutschland unter www.sprache-werner.info/index.php?id=2652      

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Werner



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