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Studienbewerber ist Advokats Liebling Beim Griff in die Lostrommel der Studienplätze eine Niete gezogen? Dann können Studieninteressenten immer noch Hochschulen verklagen - sogar reihenweise. Und die Rechtsschutz-Versicherung der Eltern muss dafür zahlen, wie Richter in Celle entschieden.
SPIEGEL - online 7.5.2007 Zum Artikel
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