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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Kohl, Helmut, Dr.phil. / Kohl-Leistungen-Ehrungen / Permanenter Verfassungsbruch
 

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Permanenter Verfassungsbruch
Ehrenbürger Kohl: Umstrittene Auszeichnung,
von Prof. Dr. Helmut Saake, Hamburg

SZ vom 3./4. 09. 2005



Der Magistrat der Stadt Ludwigshafen hat sich aufgrund von Leichtfertigkeit, Eitelkeit oder Heuchelei die Hypothek des Mangels an Respekt vor der uneingeschränkten Geltung des Grundgesetzes aufgebürdet und damit Defizite des politischen Ethos gezeigt, die noch lange die schwerwiegende Fehlentscheidung nachwirken lassen werden. Niemandem von den Oberen der Stadt konnte unbekannt sein, dass dem früheren Bundeskanzler stetig das Verdikt anhaftet, wie es der Jurist Horst Eylmann, vormals CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, verfassungsrechtlich unmissverständlich im Januar 2000 öffentlich ausgesagt hat: „Helmut Kohl befindet sich im Zustand des permanenten Verfassungsbruchs. Und dieser Verfassungsbruch, den er begeht, dauert jeden Tag länger an, solange er nicht die Spender bekannt gibt."

Inzwischen sind fünf Jahre ins Land gegangen: Während dieser Zeit hat der Altkanzler seinen „Kriegszustand mit dem Grundgesetz" unentwegt aufrechterhalten. Damit charakterisiert Kohl sich selbst als notorischer Verfassungsbrecher. Zu beachten ist dabei in Sonderheit, seit wann „der Pfälzer" seine Schwarzgeldwirtschaft betreibt. Schon vor Jahren wurde festgestellt, Kohl habe als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz sein Bundesland in eine Geldwaschanlage umgewandelt. Folglich reicht seine illegale Parteifinanzierung Jahrzehnte zurück. Das aber bedeutet: Kohl befindet sich seit etwa dreißig Jahren irr „Zustand des permanenten Verfassungsbruchs"! Angesichts eines solchen Exzesses unentwegter Missachtung der von Grundgesetz auferlegten Transparenzpflicht Kohls die Ehrenbürgerwürde der Stadt Ludwigshafen zu verleihen, ähnelt einer Apotheose des Verfassungsbruchs. Der Magistrat von Kohls Geburtsstadt muss sich den Vorwurf der Verhöhnung des Grundgesetzes gefallen lassen.

 



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