Pet 2-16-02-113-009946 (vorher Pet 2-15-02-113-023398) Berlin, den 29.06.2006
Herrn Ulrich Werner Denninger Str. 104 81925 München
Betr.: Mitglieder des Deutschen Bundestages Bezug: Mein Schreiben vom 19.06.2006 (war ein kurzer Zwischenbescheid)
Sehr geehrter Herr Werner,
in Ihrer Petition vom 02.06.2006 tragen Sie Ihr Anliegen hinsichtlich der Aufnahme des akademischen Grades bei der Angabe der persönlichen Daten der Abgeordneten im Internet erneut vor.
Ihr Anliegen ist erneut geprüft worden. Ich weise nochmals darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Beschluss vom 19.12.1962 festgestellt hat, dass akademische Grade weder Bestandteil des Namens sind noch dem Beruf zugerechnet werden können. Hieraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass akademische Grade nicht in öffentliche Urkunden und Dokumente aufzunehmen sind. Im Beschluss wird ausgeführt, dass es der Verwaltungspraxis und entsprechenden rechtlichen Regelungen überlassen bleibt, dass und welche akademischen Grade aufgenommen werden. So wird auch im Tenor des Beschlusses die Möglichkeit einer solchen Eintragung bejaht.
Der Petitionsausschuss beabsichtigt daher nicht, die bisherige Praxis bei der Angabe der persönlichen Daten der Abgeordneten im Internet zu beanstanden.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Müller
Was folgt daraus?
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