Professuren in Österreich [Bearbeiten]
In Österreich unterscheidet man:
Professuren innerhalb der Universität [Bearbeiten]
Universitätsprofessoren [Bearbeiten]
Universitätsprofessor (ohne Zusatz; Abkürzung Univ.-Prof.) ist die aktuelle Bezeichnung (Funktionsbezeichnung, kein Amts- oder Berufstitel) für in einem Berufungsverfahren bestellte Professoren in Österreich. Sie hat die Bezeichnung „ordentlicher Universitätsprofessor wie auch die frühere Bezeichnung „außerordentlicher Universitätsprofessor (nicht zu verwechseln mit der heutigen gleichlautenden Bezeichnung) abgelöst und entspricht den deutschen W2- und W3-Professuren. Universitätsprofessoren, die nach 2001 (zunächst) befristet berufen wurden und alle Universitätsprofessoren, die ab 2004 berufen wurden, sind privatrechtliche Angestellte der jeweiligen Universität (keine Bundesbeamten mehr).
Ordentliche Universitätsprofessoren (veraltet) [Bearbeiten]
Die alte Bezeichnung ordentlicher Universitätsprofessor oder „Ordinarius (Abkürzung O. Univ.-Prof. oder o. Univ.-Prof.) entsprach der C4-Professur in Deutschland. Seit Ende der 1990er wird der Titel nicht mehr vergeben; er darf jedoch von den zuvor Berufenen weiterhin geführt werden. Ordentliche Professoren (Amtstitel) sind Bundesbeamte.
Außerordentliche Universitätsprofessoren [Bearbeiten]
„Außerordentlicher Universitätsprofessor (Abkürzung Ao. Univ.-Prof. oder ao. Univ.-Prof.) bezeichnet heute einen an einer österreichischen Universität tätigen Universitätslehrer und Wissenschaftler mit Beamtenstatus (in diesem Fall ist die Bezeichnung ein Amtstitel) oder einen an der Universität angestellten ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundes, welcher nach § 55a Vertragsbedienstetengesetz 1948 berechtigt ist, diese Bezeichnung zu führen (in diesem Fall ist die Bezeichnung kein Amtstitel, sondern eine Funktionsbezeichnung). Der Titel wird seit Ende der 90er Jahre an bestimmte beamtete Hochschullehrer sowie bestimmte (ehemalige) Vertragsbedienstete des Bundes in Folge der Habilitation automatisch verliehen. Es handelt sich somit um eine Beförderung (Ernennung) qua erbrachter Habilitation und nicht um eine Berufung. Seit dem Universitätsgesetz 2002 schließen Universitäten, die vom Staat die Arbeitgeberfunktion übernommen haben, mit ihren Mitarbeiten nur noch Arbeitsverträge im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis ab. Damit wird der Amtstitel bzw. die Funktionsbezeichnung „Ao. Univ.-Prof. in Österreich nur mehr an bestimmte Personen verliehen, deren Dienst- oder Arbeitsverhältnis spätestens 2001 begonnen hat. Außerordentliche Professoren sind, nach den Bestimmungen des österreichischen Universitätsgesetzes 2002 nicht Mitglieder der Professorenkurie, sondern des sogenannten „akademischen Mittelbaus. Dies könnte jedoch mit der Einführung einer von manchen Teilen der Universitäten seit langem geforderten einheitlichen Universitätslehrerkurie zukünftig geändert werden.
In der Schweiz werden auch außerordentliche Professoren durch die Staatsräte der Universitätskantone ernannt. Sie sind in der Regel hauptamtlich angestellt. Ihre Amtsdauer kann zunächst befristet sein, praktisch werden sie aber wie ordentliche Professoren in der Regel auf Lebenszeit gewählt. Zwischen ordentlichen und außerordentlichen Professorinnen / Professoren bestehen Unterschiede hinsichtlich ihrer Verpflichtungen, jedoch kaum noch bzgl. ihrer rechtlichen Stellung.
Zum Teil, insbesondere in Medizinerkreisen (dort auch auf offiziellen Websites, Türschildern oder Ordinationsplaketten), wird das differenzierende „Ao. gerne weggelassen; auch weil der Unterschied dort bare Münze bedeuten kann.
Selbstverständlich ist der Rückschluss, dass (ordentliche) Universitätsprofessoren stets qualifizierter oder bekannter wären als außerordentliche Universitätsprofessoren, in der Praxis nicht richtig. Beispiele für namhafte und besonders öffentlichkeitswirksame Wissenschaftler in Österreich, die „nur außerordentliche Professoren sind, sind etwa der Philosoph Konrad Paul Liessmann (österreichischer Wissenschaftler des Jahres 2006), der Mathematiker und Didaktiker Rudolf Taschner (Wissenschaftler des Jahres 2004), der Endokrinologe Johannes Huber oder bis zu ihrer Lehrstuhlberufung 2007, mit 54 Jahren, auch die Molekularbiologin Renée Schroeder (Wissenschaftlerin des Jahres 2002). Zugleich spielen auch das Karrierealter und die für außerordentliche Universitätsprofessoren manchmal effektiv besseren Arbeitsbedingungen (weniger Belastung, mehr Zeit für Forschung und Veröffentlichungen) eine Rolle.
Assistenzprofessoren [Bearbeiten]
Der Begriff des Assistenzprofessors (Abkürzung Ass.-Prof.) bezeichnet einen nicht-habilitierten Universitätslehrer mit dauerhaftem Dienstverhältnis und Beamtenstatus. Er unterscheidet sich damit wesentlich vom Gebrauch des Titels in der Schweiz und (wiederum spezifisch) in den USA. Der österreichische Assistenzprofessor ähnelt stark dem früheren „Akademischen Rat in Deutschland. Weil Titel und Status nur an Beamte vergeben werden können, stehen sie für nach 2001 an der Universität neu beschäftigte Universitätslehrer nicht mehr offen. Im UG 2002 wurde für eine ähnliche Verwendungsgruppe, primär mit Systemerhaltungsaufgaben, die Bezeichnung „Staff Scientist vorgesehen.
Zum Vergleich: Der schweizerisch-liechtensteinische Begriff des Assistenzprofessors entspricht am ehesten jenem des Juniorprofessors in Deutschland (jedoch stärker in der Art einer „Professur auf Probe). Dabei handelt es sich um eine vollwertige Professur, welche auch mit „Prof. Dr. abgekürzt werden darf, allerdings ohne eigenen Lehrstuhl/Mitarbeiter (ähnlich dem alten C3-Professor).
Der US-Begriff des „Assistant Professor entspricht am ehesten jenem des promovierten Universitätsassistenten in Österreich oder des Wissenschaftlichen Mitarbeiters (z.B. eine Lehrbeauftragten für ein spezielles Fachgebiet) in Deutschland (jedoch mit „tenure track-Option und wesentlich höherer Selbständigkeit).
„Universitätsprofessor als Berufstitel [Bearbeiten]
Der Bundespräsident hat seit einer auf Bestreben von Thomas Klestil 2002 zustande gekommenen Regelung das Recht, an Universitätslehrer (meist an Außerordentliche Universitätsprofessoren) die Bezeichnung Universitätsprofessor als Berufstitel zu verleihen[2], wovon eher selten Gebrauch gemacht wird. Eine Häufung ergibt sich allerdings daraus, dass die Bezeichnung auch von all jenen, die vor Inkrafttreten zu tit.ao.-Professoren ernannt worden waren und das 50. Lebensjahr vollendet haben, geführt werden darf. Beispiele für Träger dieses Berufstitels sind der Jurist Andreas Khol, ehemaliger Nationalratspräsident (ÖVP) und zuvor Ao. Univ.-Prof. an der Universität Wien, oder der habilitierte Sozialgeschichtler Hubert Christian Ehalt, Wissenschaftsreferent der Stadt Wien. Die Regelung ist einigermaßen unglücklich, da - im Unterschied zu anderen präsidentiell verliehenen Berufstiteln - kein ersichtlicher Unterschied zwischen dem Amtstitel bzw. der Funktionsbezeichnung "Univ.-Prof." (nach Berufung) und dem identisch lautenden Berufstitel besteht.
Professoren ohne universitäre Berufstätigkeit, „Professor als Berufstitel [Bearbeiten]
Außerhalb der Sphäre der Hochschulen und Universitäten kann die Bezeichnung Professor (ohne „Universitäts-) in Österreich auch als Berufstitel verliehen werden. Hierbei handelt es sich um eine durch den Bundespräsidenten[3] verliehene Auszeichnung für besondere Leistungen, die besonders für Verdienste im künstlerischen und kulturellen Bereich (z. B. bildende Kunst, Unterhaltung, Erwachsenen- und Weiterbildung) verliehen wird. Kandidaten müssen ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Der Berufstitel Professor wurde beispielsweise an Karl Farkas, Paul Flora, Udo Jürgens, Richard Billinger, Johannes Urzidil, Thomas Schäfer-Elmayer oder Robert Seeger verliehen.
Ohne formelle Verleihung führen den Amtstitel „Professor zudem pragmatisierte Lehrer an allgemein- und berufsbildenden höheren Schulen der Entlohnungsgruppen LPA und L1 sowie Lehrer der Entlohnungsgruppen l pa und l 1. Manche L1- und LPA-Professoren sind auch Universitäten zugewiesen worden.
Weder der Berufstitel „Professor noch der „Professor an einer höheren Schule hat einen Bezug zur Tätigkeit an einer Universität oder sonstigen Hochschule. Dies ist der Grund, warum an den österreichischen Universitäten im Unterschied zu Deutschland oder der Schweiz in aller Regel der Langtitel „Univ.-Prof. (statt nur „Prof.) geführt wird.
Allerdings wird der Berufstitel „Professor auch an Persönlichkeiten, die außerhalb des universitären Lebens wissenschaftliche Leistungen erzielt haben, verliehen; so z. B. an den Dirigenten Karl Böhm, an Hans Hass (Tiefseetaucher und Meeresforscher) oder an Heinrich Harrer (Bergsteiger und Tibetologe). Verleihungen des Berufstitels „Professor an Ärzte erfolgen in der Regel nach Begutachtung durch die Medizinische Universität Wien.
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