Die vor ein paar Wochen vom OLG Nürnberg beschlossene Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath war längst fällig (Justizministerin Merk bucht dies als persönlichen Erfolg). Jetzt erhielt Mollath auch die höchstrichterliche Bestätigung, dass ihm im „Freistaat Bayern mit der jahrelangen Einsperrung in der Psychiatrie unglaubliches Unrecht angetan wurde.
Der Bürger steht fassungslos und in Furcht vor eigenem Erleben - vor einer Vielzahl von Schlampereien, Nachlässigkeiten und sogar rechtswidrigen Maßnamen der staatlichen Behörden einschließlich dem von ihnen bestellten Gutachter, die in grober Missachtung von § 63 Strafgesetzbuch einige Jahre lang den ihnen wehrlos ausgelieferten Mollath „behandelt haben. Die Mängel im Verfahren gegen Mollath sind derart auffällig, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe seine Empörung über die Nachlässigkeit ausdrückte,
„mit der die Richter über Mollath entschieden haben. Karlsruhe verlangt von der Justiz das eigentlich Selbst-verständliche: größtmögliche Sorgfalt und bestmögliche Sachaufklärung bei der Entscheidung darüber, ob ein Mensch nach § 63 StGB ins psychiatrische Krankenhaus verbracht wird oder dort bleiben muss. (Heribert Prantl, SZ vom 6.9.2013)
Die mit dem Fall befassten Berufsrichter der von Justizministerin Merk stets hervorgehobenen unabhängigen Justiz in Bayern versäumten es ferner
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zu konkretisieren, welche Gefahr von Mollath ausgeht;
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ausreichend zu prüfen, welche Straftaten von Mollath (in Freiheit) zu erwarten sind, und
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anzugeben, auf welche Anknüpfungstatsachen sich die Prognose gründet.
Niederschmetternd: Mollaths Richter haben entlastende Umstände nicht berücksichtigt. Das ist
Fundamentalkritik!
Prantl weiter:
Die Entscheidungen dieser Gerichte waren unhaltbar; sie waren freiheitsberaubend; sie waren verfassungswidrig, sie sind eine Schande.
Wenn man bedenkt, hier handelte es sich nicht etwa um einen Gegenstand (Staub-sauger, Wasch-maschine oder dergl.), dessen Brauchbarkeit strittig ist. Nein, es ging um einen Menschen. Als Prüfer im Deutschen Patentamt hätte ich mir ein derartig gravierendes und rechtswidriges Verhalten im (sachbezogenen) Patent-erteilungsverfahren nicht erlauben dürfen. Die für den Skandal Zuständigen scheinen „Weisungsfreiheit mit „Narrenfreiheit verwechselt zu haben, wenn nicht sogar Absicht als Motiv unterstellt werden muss. Darauf deuten jedenfalls banknahe Anhaltspunkte hin, die den Schluss zulassen, Mollath kalt zu stellen. Mollaths nachgewiesene Geldwäschen ließ sich somit einerseits persönlich vergelten und andererseits von der Öffentlichkeit unbemerkt aufarbeiten. Die Rechtsbrecher können froh sein, dass Mollath die folterähnlichen Maßnahmen, so weit erkennbar, ohne Schaden an Leib und Seele überlebte. Auch von Konsequenzen für Besoldung und Beschäftigung bleiben sie verschont.
Justizministerin Beate Merk begrüßte das Karlsruher Urteil als Beweis, dass die Kontrolle der Gerichte funktioniert. Kurz vorher, von der Bundesanwaltschaft um eine Stellungnahme gebeten, erklärte sie in einer Pressemitteilung, im Fall Gustl Mollath seien bis ins Jahr 2011 keine Grundrechte von Mollath verletzt worden.
Ulrich Werner am 13.8.2013
§ 63 StGB:
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem Ppychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Fall Mollath
München - Neuer Ärger für Justizministerin Beate Merk wegen der Mollath-Affäre! Prof. Klemens Dieckhöfer zieht gegen die Ministerin wegen "Ehrabschneidung" vor Gericht.
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