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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Dr.-Grad im Personalausweis - Appell / Schreiben an das Bürgerservice-Zentrum
 

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Der Dr.-Grad im neuen Personalausweis

 Appell an den Bundesminister der Innern

 Thomas de Maizière

Schreiben an Frau Rink im Bürgerservice-Zentrum

Auf das Schreiben von Frau Rink aus dem Bürgerservice-Zentrum des BMI

Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum –
Eintragung von Doktorgraden in hoheitliche Identitätsdokumente                       am 8.8.2010
Ihr Schreiben vom 27.7.2010

Sehr geehrte Frau Rink,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Die separate Zeile im Ausweis als Datenfeld für den Doktorgrad ist ein deutliches Zeichen des Gesetzgebers dafür, dass der Grad kein Bestandteil des Namens ist. Wenigstens diese Erkenntnis ist 48 Jahre nach dem BGH-Urteil (1962) im neuen Passgesetz ansatzweise berücksichtigt worden. Dass das Doktorkürzel keinen Hinweis auf eventuelle Sachkunde enthält, durch die der Abgeordnete für seine Tätigkeit qualifiziert ist, wird nach wie vor hingenommen. Sogar ein vollständig genannter Grad lässt meistens keinen Zusammenhang zwischen dem akademischen Fachwissen des einzelnen Abgeordneten und seiner Tätigkeit im Bundestag erkennen.

Zum Ausfüllen des Antrages für den neuen Ausweises konnte ich nirgends einen Hinweis finden, wie das Datenfeld „Doktorgrad“ auszufüllen ist. Was soll ein promovierter Antragsteller hinter „Doktorgrad“ eintragen? Reicht ein „JA“ oder ist (endlich) der vollständige Grad anzugeben, also auch die Fakultät, gegebenenfalls mit dem Zusatz  „h.c.“? Das wäre ja schon ein wesentlicher Fortschritt. Auch die Nennung des Jahres und der Institution des Erwerbs des Grades würde die akademische Ausbildung des Herrn Doktor entschleiern und den Missbrauch der zwei Buchstaben Dr verringern. Wo sind entsprechende Vorschriften abrufbar? Für eine Beantwortung der Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Auf meine sachlichen Argumente sind Sie nicht eingegangen. Bemerkenswert finde ich Ihre Aussage „unter Verweis auf die tradierte Rechtslage“. Damit haben die sonst hoch geschätzten „demokratisch legitimierten Verfassungsorgane“ im Rahmen der Rechtsetzung eine beispiellose Volte geschlagen. Mit dem neuen Passgesetz wurden die ursprünglichen von Sachkundigen des Deutschen Bundestages erkannten erheblichen Sachzwänge gegen die Beibehaltung des Doktoreintrags im Ausweis ignoriert. Eine Entkräftung der Gründe fand nie statt, wäre auch kaum möglich gewesen, ohne semantische Purzelbäume zu schlagen. Maßgebend war lediglich die Meinung eines inzwischen abgewählten traditionsbegeisterten Ministerpräsidenten. Soll das wirklich das Ergebnis demokratischer Willensbildung sein, an das das Bundesministerium gebunden ist? Vor dieser Art Willensbildung muss ich mich als Bürger fürchten.

Der Herr Minister erhält Abschrift und ein weiteres Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Werner
 
Erinnerung am 26.8.2010, Telefonisch am 6.9.10.: bekomme schnellsten Antwort" Herr Z. Bis 23.9.10 Keine Anwort.

Feststellung am 22.9.10:
Die Angabe, der Doktorgrad erhalte im Ausweis ein separates Datenfeld, ist falsch. Siehe „Passgesetz und Passverwaltungsvorschrift“ von Irmgard Sinock, Carl Link Kommunalverlag, 2010. Frau Sinock ist Sachgebietsleiterin im Passamt München und war Mitglied der Arbeitsgruppe zur Neufassung der Passverwaltungsvorschrift 2009 beim Innenministerium des Bundes



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