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Gehirn - Geist / Gehirn u. Geist ZEIT / T.In Teilen verfassungswidrig
 

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In Teilen verfassungswidrig
Neun Bundesländer wollen Studiengebühren einführen. Doch an vielen Stellen hapert es an der konkreten Umsetzung. Nun bemängelt gar ein neues Gutachten die Landesgesetze als rechts- und verfassungswidrig.
Von Martin Spiewak

DIE ZEIT Nr.  40 vom  28.09.2006

 

Studiengebühren ja oder nein – die Antwort auf diese Frage war schon immer sehr viel komplizierter, als Gegner und Befürworter viele Jahre lang der Öffentlichkeit weismachen wollten. Nun trägt ein profilierter Anhänger des Bezahlstudiums mit einem Gutachten zur weiteren Verwirrung bei: Studiengebühren ja, aber so, wie die Wissenschaftsminister es sich vorstellen, geht es nicht. Ludwig Kronthaler, ehemals Kanzler der Technischen Universität (TU) München und jetzt Richter am Bundesfinanzhof, hat für den Stifterverband die aktuellen Gebührengesetze in den verschiedenen Bundesländern einer juristischen Prüfung unterzogen. Sein Urteil: In entscheidenden Punkten sind sie rechts-, ja sogar verfassungswidrig. Ende dieser Woche geht die Expertise, die der ZEIT vorliegt, an die Hochschulrektoren und die Kultusministerkonferenz.

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