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Inzest bleibt in Deutschland strafbar Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Leipzigers abgewiesen, der wegen Beischlafs mit seiner Schwester verurteilt worden ist.
ZEIT online vom 13.3.2008
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Inzest bleibt in Deutschland strafbar. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag ist der Paragraf, der den Beischlaf unter Geschwistern und anderen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar.
Damit wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines wegen Inzests verurteilten Mannes aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester vier Kinder hat. Der Fall hatte in den vergangenen Monaten für großes Aufsehen gesorgt; auch der Umgang der Behörden mit dem Geschwisterpaar war in die Kritik geraten.
Nach den Worten des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts ist die Vorschrift durch das Ziel gerechtfertigt, die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren und den "unterlegenen" Partner einer solchen Beziehung zu schützen. Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten.
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