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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Hochschulen Übersicht / Artikel, Info I / T.Lex Edelgard
 

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Lex Edelgard
In Zukunft sind allein die Länder für Schulen und Hochschulen zuständig. Der Bund darf nicht einmal mehr helfen. Trotz massiver Kritik soll die Föderalismusreform durchgezogen werden
Von Martin Spiewak

ZEIT vom 24.05.2006 

Mancher Politiker wirkt weit über seine Amtszeit hinaus, Walter Riester etwa, der Erfinder der gleichnamigen Rente. In die deutsche Verfassung jedoch hat es noch kein Politiker geschafft, Edelgard Bulmahn wäre die erste. Wird das Grundgesetz so geändert, wie es die Föderalismusreform vorsieht, dürfte man den neuen Artikel 104b »Lex Edelgard« nennen. Er besagt, dass der Bund den Bundesländern nicht helfen darf, wenn es um die Bildung geht. Selbst wenn Deutschlands Schulen und Universitäten in größten Schwierigkeiten stecken: Die Bundesländer dürfen Geld aus Berlin in Zukunft nicht mehr annehmen.

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