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Studiengebühren in Hessen zulässig Das in Hessen eingeführte Bezahlstudium ist mit der Landesverfassung vereinbar. Dies entschied der Staatsgerichtshof. SPD, Grüne und verschiedene Initiativen hatten gegen die Gebühren geklagt.
ZEIT online, dpa 11.6.2008
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Der hessische Staatsgerichtshof hat Studiengebühren in dem Land grundsätzlich für zulässig erklärt. Das 2007 von der CDU-Alleinregierung eingeführte Gesetz verstoße nicht gegen die hessische Verfassung, erklärte das Gericht in Wiesbaden.
Die Klage wurde als sogenannte Volksklage eingereicht, Studenten, Elterninitiativen und Gewerkschaften hatten über 70.000 Unterschriften dafür gesammelt. Die Studiengebührengegner beriefen sich dabei auf Artikel 59 der Landesverfassung. Dieser Artikel bestimmt, dass Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein muss.
Derselbe Artikel räumt aber die Möglichkeit eines «angemessenen Schulgeldes» ein, sofern die «wirtschaftliche Lage des Schülers» es erlaubt. Die für das Gesetz verantwortliche CDU-Regierung unter Ministerpräsident Roland Koch versuchte diese Einschränkung durch günstige Kredite zur Finanzierung der Studiengebühren abzufangen.
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