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Verordnete Sprache
 Am Oberrhein wollte Baden-Württembergs Regierung Französisch als erste Fremdsprache vorschreiben. Die Eltern zogen vor Gericht
Von Anita Rüffer

DIE ZEIT Nr. 34 vom 16.8.2007

Von Frankophobie kann bei Heike Dillmann wahrlich keine Rede sein. Ausflüge nach Frankreich ? und sei es nur zum Käsekaufen im benachbarten Elsass ? gehören für die Karlsruherin zur besonderen Lebensqualität am Oberrhein. Zumal die gelernte Fremdsprachensekretärin fließend die Sprache der Nachbarn beherrscht. Aber als ihr Sohn Moritz als angehender Fünftklässler des Markgrafengymnasiums zwangsweise Französisch lernen sollte, ging sie auf die Barrikaden. Sie klagte Anfang August vor Gericht und bekam nun recht. Viele andere Eltern bejubelten das Urteil der Mannheimer Verwaltungsrichter. Sie können jetzt mit ihren Kindern wieder selbst entscheiden, welche Fremdsprachen diese lernen sollen. Ihrem Sohn hat Heike Dillmann, wie sie meint, »ein hautnahes Lehrstück in Demokratie« vermittelt. »Er hat erlebt, dass es sich lohnt, gegen unsinnige Beschlüsse von oben zu kämpfen.«

Mit dem Richterspruch wurde ein seit Monaten anhaltender Sprachenstreit zwischen Landesregierung, Eltern und Lehrerschaft am Oberrhein entschieden. Ausgelöst hatte ihn im April der baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau. Der hatte allen Gymnasien entlang der Rheinschiene vom kommenden Schuljahr an Französisch als erste Pflichtfremdsprache verordnet und damit die freie Fremdsprachenwahl ausgehebelt. Die aber, so die Richter, sei Angelegenheit der Eltern, nicht des Ministers.

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