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Sprache / Artikel zur Sprache XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / 118. Unwörter / Verf. der Unwort-Wahl
 

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Verfahren der UNWORT-WAHL

 

1. Grundsätze der Aktion "Unwort des Jahres"

Die Aktion »Unwort des Jahres« will für mehr sachliche Angemessenheit und Humanität im öffentlichen Sprachgebrauch werben. Zu diesem Zweck sollen jährlich einzelne Wörter oder Formulierungen aus der aktuellen öffentlichen Kommunikation, welche die Erfordernisse sachlicher Angemessenheit und humanen Miteinanders besonders deutlich verfehlen, öffentlich gerügt werden. Dabei wird der deutlichste sprachliche Mißgriff als »Unwort des Jahres« gekennzeichnet, aber auch weitere Wörter und Formulierungen können als »Unwörter« gerügt werden. In Betracht kommen alle Felder der öffentlichen Kommunikation (Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft ...). Die Rügen verstehen sich in erster Linie als Anregung zu mehr sprachkritischer Reflexion. Eine Zensurabsicht liegt der Aktion fern. Für die Aktion ist wesentlich, dass jeweils die ganze Sprachgemeinschaft aufgerufen wird, sich an der Unwort-Wahl zu beteiligen. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann Vorschläge machen.

2. Verfahren

2.1. Die Entscheidung über das „Unwort des Jahres“ und weitere „Unwörter“ trifft eine Jury Diese besteht aus  vier ständigen Mitgliedern, durch germanistische Ausbildung oder Tätigkeit ausgewiesene Sprachwissenschaftler oder Sprachwissenschaftlerinnen, und zwei jährlich neu zu kooptierenden Mitgliedern, die einen Bereich der öffentlichen Sprachpraxis (z.B. Medien, Kulturinstitutionen, Politik. Verbände) vertreten. Diese Zuwahl sowie die Ersetzung eines ausscheidenden ständigen Mitglieds werden unter den ständigen Mitgliedern einvernehmlich geregelt. Geschäftsführende Aufgaben nimmt ein Sprecher oder eine Sprecherin der Jury wahr.

2.2. Durch einen öffentlichen Aufruf jeweils im Herbst eines Jahres wird um Einsendung von möglichen Unwörtern gebeten, die im laufe des zurückliegenden Jahres eine gewisse öffentliche Bedeutung er langt haben. Eine Quellenangabe sollte vermerkt sein.

2.3. Unmittelbar nach dem Einsendeschluss, der spätestens zwei Wochen nach dem Jahreswechsel sein soll, legt der Sprecher/die Sprecherin den übrigen Juroren eine Aufstellung aller eingesandten Vorschläge vor. Dabei wird bereits eine grobe Vorsortierung vorgenommen, die sich an den Kriterien der Unwortwahl („aktuell“, „sachlich grob unangemessen“ – „inhuman“) orientiert. Soweit die Vorschläge Begründungen enthalten. werden diese  der Aufstellung beigefügt.

2.4. Die Entscheidung über das „Unwort des Jahres“ und weitere „Unwörter“ wird nicht von der Zahl der Unterstützer eines Vorschlags (die manipuliert werden könnte) abhängig gemacht. Sie erfolgt ausschließlich nach inhaltlichen Kriterien.

DIE UNWORT-JURY



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