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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Kohl, Helmut, Dr.phil. / Kohl-Leistungen-Ehrungen / Verirrung verfassungsrechtlicher
 

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Verirrung verfassungsrechtlicher Wiedertäufer
 Westfälischer Friedenspreis für Kohl / SZ vom 29. Oktober
von Prof. Dr. Helmut Saake, Hamburg

SZ vom 27.11.2001

Trotz nachdrücklicher Mahnungen, von der Verleihung des Westfälischen Friedenspreises an den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl wegen dessen maßgeblicher Verantwortung für den Parteispendenskandal abzusehen, hat der private Verein „Wirtschaftliche Gesellschaft für Westfalen und Lippe e. V." den demissionierten CDU-Ehrenvorsitzenden in einem Festakt mit dieser Auszeichnung geehrt. Der Vorgang ist ein singulärer Affront gegen die allgemeine Redlichkeit und besonders gegen die demokratische Verfassungsordnung.

Bei der Aufdeckung der Kohlschen Spendenaffäre wurde offenkundig und durch Kohls Geständnis bestätigt, dass der damalige CDU-Vorsitzende und spätere Bundeskanzler Jahrzehnte hindurch illegale Parteifinanzierungen in Multimillionenhöhe unter eindeutiger Missachtung des Parteiengesetzes und unter eklatanter Verletzung der Verfassung verübt hat. Von diesen Gesetzwidrigkeiten schockiert, stellte der frühere CDUAbgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, der Jurist Horst Eylmann, fest: „Helmut Kohl befindet sich im Zustand des permanenten Verfassungsbruchs. Und dieser Verfassungsbruch, den er begeht, dauert jeden Tag an, so lange er nicht die Spender bekannt gibt."

Mithin hat sich Kohl fortgesetzt als Verfassungsbrecher betätigt: Die gesamte Phase seiner Kanzlerschaft, aber auch seine Amtszeit als CDU-Vorsitzender und rheinland-pfälzischer Ministerpräsident wird durch das Machtkonstituens verfassungswidriger Parteifinanzierung diskreditiert. Indem der Ex-Kanzler ebenfalls vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die vom Grundgesetz obligatorisch vorgeschriebene Offenlegung der Herkunft der Spenden ostentativ verweigert und diese Verfassungswidrigkeit in seiner Publikation „Mein Tagebuch 1998-2000" skrupellos zu seiner dauerhaften Pflicht erhebt, verstetigt er bis in die Gegenwart hinein seinen „Zustand des permanenten Verfassungsbruchs" wie ein sakrosanktes Amtsprivileg. Der Wortlaut des Grundgesetz-Artikels 20 aber schließt jeden Zweifel aus; Transparenz der Herkunft aller Parteigelder ist Verfassungsgebot. Daraus folgt: Helmut Kohl ist ein notorischer Verfassungsbrecher und lebt in permanentem Unfrieden mit dem Grundgesetz.

Angesichts dessen dem Ex-Kanzler einen Friedenspreis zu verleihen, dürfte an Ruchlosigkeit kaum zu überbieten sein und ist eine Verhöhnung aller verfassungstreuen Bürger. Es ist noch weit schlimmer: eine Verachtung der Demokratie an sich! In diesem Fall war es eine Auszeichnung, die den wohl mit Abstand bedeutendsten Friedensvertrag deutscher Geschichte in Erinnerung ruft, den Westfälischen Frieden von Münster und Osnabrück.

Tateinheitlich mit der Monstrosität seiner fortwährenden Verfassungsbrüche und seiner Verletzung des Parteiengesetzes als Bundesgesetz hat der Ex-Kanzler außerdem seinen Amtseid, dass er „das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen ... werde", stets gebrochen. Daraus resultiert: Helmut Kohl befindet sich im Dauerzustand des Amtseidbruchs! Bekanntlich hat der Kanzler den Amtseid jeweils mit der religiösen Beteuerung geleistet: „So wahr mir Gott helfe!" Damit wird auf eine sakrale Autorität Bezug genommen, deren Missachtung Hybris bedeutet. Infolgedessen muss festgestellt werden, dass sich Kohl auch im Zustand permanenter Hybris befindet. Wird ferner berücksichtigt, dass er seinen Ungehorsam gegenüber dem Transparenzgebot des Grundgesetzes mit einem angeblichen„ Ehrenwort", das öffentlich bestritten wurde (Wolfgang Schäuble: Es gibt kein Ehrenwort.) zu legitimieren sucht, kann der Zeitzeuge diese Verruchtheit wohl nur noch als Mega-Hybris interpretieren.

Verfassungstreuen Bürgern erscheint die Verleihung des Westfälischen Friedenspreises an Helmut Kohl wie eine parapazifistische Verirrung „verfassungsrechtlicher Wiedertäufer von Münster". Wegen seines permanenten Unfriedens, den der Ex-Kanzler gegen seine grundgesetzliche Offenlegungspflicht aufrecht erhält, muss er der Auszeichnung als herausragend unwürdig angesehen werden. Deshalb wäre es für die Preisverleiher unerlässlich gewesen, die Ehrung weiter auszusetzen - mit der Bedingung, Kohl habe sich zuerst dem Respekt vor seinem Amtseid und dem Gehorsam gegenüber der Verfassung zu unterwerfen, um durch Offenlegung der Herkunft der umstrittenen Parteispenden in die „Rechtsgemeinschaft zurückzukehren" (Rainer Barzel). Den Ex-Kanzler im „Zustand des permanenten Verfassungsbruchs", des fortwährenden Amtseidbruchs und der andauernden Hybris dennoch auszuzeichnen, kommt einer laudatorischen Perfidie gleich.

 



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