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Gehirn - Geist / Artikel Übersicht / Mollath und die bayerische Justiz / Vorsatz, Versehen oder Versagen?
 

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Vorsatz, Versehen oder Versagen?

7 Jahre staatlich sanktionierte Freiheitsberaubung

Ja mei ...

Rehabilitierung des unschuldig eingesperrten Gustl Mollath in Aussicht

Endlich scheint sich ein Ende des bayerischen Justizskandals anzubahnen. Gustl Mollath, ein unbescholtener Bürger aus Nürnberg, sitzt seit 7 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie, und das nur, wie sich herausgestellt hat, weil er es gewagt hatte, der HypoVereinsbank illegale Geldgeschäfte anzuzeigen. Nicht nur Mollath selbst, nun wirksam vertreten durch den bekannten und renommierten Strafverteidiger Gerhard Strate, sondern auch die Staatsanwaltschaft Regensburg, dem Ausgangsort der Rechtsverdrehung, fordert (endlich) ein Wiederaufnahme-verfahren.

Es hat lange, mehrere Jahre gedauert, bis der absurde Verlauf des Verfahrens gegen Mollath bekannt und dann auch in Regierungskreisen in München als „bedenklich“ empfunden wurde. Da nützte es nichts, dass Justizministerin Beate Merk wiederholt auf die Unabhängigkeit der Justiz und ihrer Richter hinwies. Zu auffällig und krass waren Fehlentscheidungen und sogar Verfahrensfehler der beteiligten Personen. Auf Dauer half Merks Hinweis nichts, alles sei mit rechten Dingen zugegangen. Wenigstens verteidigte sie ihre Fehlsicht nicht weiter und lenkte sogar ihre dienstherrliche Aufmerksamkeit in Richtung Staatsanwaltschaft Regensburg. Offenbar gab es dafür auch einen dezenten Wink von Ministerpräsident Seehofer an seine Ministerin. 

Mollaths Anwalt Strate  sieht in Richter Otto Brixner einen vorsätzlichen Rechtsbeuger. Dieser fällte als Vorsitzender Richter der Strafkammer in Regensburg das folgenreiche Urteil gegen Mollath und habe, wie Strate im Wiederaufnahmeantrag schreibt,

„sehenden Auges und mit Vorbedacht  schwerwiegende Verletzungen gesetzlichen Rechts begangen und elementare Gewährleistungen eines rechtsstaatlichen Verfahrens missachtet“ (SZ v. 21.2.2013).

Strate weist auch auf hin

Rechtsbeugungen in der Nürnberger Justiz und auf „haarsträubenden Unsinn“ im Urteil von 2006.

Wer dann noch Zeugenaussagen wie die eines an der Gerichtsverhandlung beteiligten Schöffen sowie eines Mollaths Vorwürfe an die Bank prüfenden Steuerfahnders sowie die Fantasie-erzeugnisse offizieller Gutachter kennt, deren Gutachten, wohl eher Schlechtachten ohne persönlichen Kontakt zu Mollath verfasst waren, muss zum Schluss kommen: keinesfalls der Beschuldigte Mollath, wie von Richter Brixner und den für die Wegschließung Verantwortlichen ständig behauptet, sei dem Wahn verfallen und sogar gefährlich, sondern es waren eher diese Personen, die offensichtlich - von einer fixen Idee (Wahn) befallen -  Mollaths skandalöse Freiheitsberaubung verursachten. 

Höhepunkt menschenverachtenden Verhaltens lieferte die HypoVereinsbank, die es zuließ, dass Mollath nach bankinterner Bestätigung seiner Vorwürfe wegen dubioser Geldgeschäfte vom Gericht weiterhin als Wahnsinniger behandelt und deswegen jahrelang in die Psychiatrie weggesperrt wurde. Die Bank bestreitet natürlich jede Art von Verantwortung für die jahrelange Freiheitsberaubung eines Unschuldigen. Mollath muss zufrieden sein, dass ihm in Gewalt dieses Staates nicht Schlimmeres widerfahren ist als „nur“ der Freiheitsentzug. Der Weg zur konsequenten Anwendung des Verursacherprinzips bei Schadenersatzforderungen ist noch weit. Allein die Kosten für das rechtswidrige Wegsperren von Mollath betragen bereits mehr als 700 000 EUR. Und da dürfte so einiges dazukommen.

Bezeichnend ist Richter Brixners Werben für härtere Strafen, geäußert zwei Jahre nach seinem Fehlurteil.

Gott behüte Bayern vor solchen Richtern!

 



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