An Bundesministerium des Innern 11014 Berlin Herrn Martin Schallbruch IT-Direktor
Ausweis AZ: IT 4 - 644 045/25 vom 31.Oktober 2005
Sehr geehrter Herr Schallbruch,
Ihr Schreiben an den Petitionsausschuß in Sachen Ausweis wurde mir (ohne Anlagen) zugestellt. Ihnen vielen Dank für die Stellungnahme.
Die Gewissenhaftigkeit im Ministerium beim Bearbeiten von Anfragen weiß ich zu würdigen. Im vorliegenden Fall fällt es mir jedoch schwer, in der Abschaffung der Eintragung von Doktorgraden in Pass und Ausweis ein Problem zu sehen. Nach höchstrichterlicher Rechsprechung sind akademische Grade weder ein Bestandteil des Namens noch zur Identifizierung einer Person erforderlich. Weitere Argumente zum Thema enthalten meine ausführlichen Ihnen vorliegenden Darlegungen. Wahrscheinlich wird die Aktualisierung der Ausweisgestaltung dadurch erschwert, daß einmal gewährte Privilegien, auch unbegründete, nur zögernd abgeschafft werden können, besonders dann, wenn sie persönliche Belange (Eitelkeit, Ansehen, Prestige, Geltung, Einfluß, Gewicht und dergl.) betreffen.
Ist die Einführung der neuen Personaldokumente nicht eine willkommene Gelegenheit, eine augenfällig einfache Maßnahme mit europäischen Erfordernissen zu begründen?
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Werner C/Petitionsausschuß
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