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Zwei Buchstaben auf Bestellung Das Geschäft mit falschen Doktortiteln blüht vor allem im Internet und könnte künftig noch einfacher werden
Christine Demmer berichtete in der SZ vom 20./21.09.2003
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„Das Internet ist ein Dorado für Käufer. Fast alles kann man online ordern. Zwar ist der Handel mit manchen Dingen - wie etwa Organen oder Drogen - in den meisten Ländern verboten. Doch dem Server ist es egal, in welchen Winkel der Welt ihn der Händler platziert. Beinahe jede Lieferung findet, neutral verpackt, ihren Weg zum Kunden. Woher die Ware stammt und ob sie überhaupt echt ist, interessiert den Käufer in der Regel wenig. Schon gar nicht, wenn es sich um Prestigeobjekte handelt, deren Erwerb normalerweise viel Zeit, Mühe und Gehirnschmalz fordert.
Wie beispielsweise ein Doktortitel. Wer die Abkürzung „Dr." vor seinen Namen setzen wolle, so Demmer weiter, der könne für einen Uni-Abschluss pauken und anschließend promovieren. Einfacher, schneller und manchmal sogar billiger bekomme er den Titel per Online-Order. Natürlich ist auch das verboten. Doch in der juristischen Grauzone des E-Commerce blühe der Handel mit Universitätsdiplomen, Doktortiteln und Professorenwürden.
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