Lieber Herr Werner,
auf Ihrer Seite, die zwar inhaltlich nicht sehr gut, aber dafür recht unterhaltsam ist, sind diverse Fehler. Den peinlichsten Fehler möchte ich Ihnen zwecks Beseitigung mitteilen: Der "Dr. rer. publ." ist kein Doktor der Zeitungswissenschaft, sondern ein von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer verliehener akademischer Grad.
MfG Dr. iur. Wagner
Lieber Herr Wagner,
Dank für Ihre Zuschrift. Für Kritik und Anregungen bin ich stets dankbar. Aber was soll ich mit der Bewertung "inhaltlich nicht sehr gut" anfangen? Und welche Seite meinen Sie? Offenbar die über akad. Grade. Welches sind die "diversen" Fehler, die auch noch peinlich (laut Wahrig = unangenehm, Verlegenheit bereitend, beschämend) sein sollen? Den "peinlichsten" nennen Sie in Sachen "Dr. rer. publ.". Die Definition stammt aus Angaben des Kultusministeriums. Ob nun falsch oder richtig, was ist daran peinlich? Ich werde die Definition prüfen.
Wenigstens fanden Sie Unterhaltung. Vielleicht lesen Sie einmal meine Seite über den freien Willen und zum Patentwesen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Werner
Herr W. hat Recht. Die deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer verleiht den akademischen Grad "Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr.rer.publ.)". Ich werde es berichtigen. Die Recherche nach Doktortiteln wird durch die Unsitte erschwert, die Fakultät regelmäßig zu verschweigen und nur das an sich wenig aussagende Kürzel "Dr." anzugeben.
Meine ausführliche Stellungnahme zum Schreiben des Volljuristen W.: Die konzentriert gefaßte Bewertung des Herrn W. lautet: Meine Seite über akad. Grade ist zwar inhaltlich nicht sehr gut, dafür aber recht unterhaltsam; sie enthält diverse peinliche Fehler. Nun folgert ein Nichtjurist, wie ich es bin und der nicht die Gnade der universitären Ausbildung zum juristischen Denken empfangen hat, daraus, daß die besagte Seite, die nach Ansicht des Herrn W. (zwar) inhaltlich nicht sehr gut, dann doch wenigstens inhaltlich gut sein müßte (, was mich zufrieden stimmt). Außerdem könnte er sie doch sonst nicht als recht unterhaltsam bezeichnen, oder meint er etwas anderes als den Inhalt der Seite?Ferner fragt der Nichtjurist, wie ein sog. Volljurist eine derart substanzlose Kritik üben kann. Würde er in einem Strafverfahren behaupten, sein Mandant sei bestohlen worden und nicht angeben (können), was ihm fehlt, würde er sich lächerlich machen.
Höhepunkt der sog. Kritik ist die Verwendung des Superlativs für eine Eigenschaft, die nicht einmal im Positiv (peinlich) zutrifft. Nicht genug, mit dem indirekten Bezug auf die übrigen (nicht genannten) Fehler werden zudem alle Fehler als peinlich eingestuft. Schwammiger kann man eine Aussage, hier eine (vielleicht gutgemeinte) Kritik, die doch immerhin für den Kritisierten in der Regel einen Kratzer im Selbstwertgefühl verursacht, nicht anbringen. Sie würde daher sehr gut auf meine Seite über Schwamm- und Blasendeutsch passen. Könnte es sein, daß PISA, analog bei den Juristen veranstaltet, für Deutschland ein ähnliches Ergebnis zeigen würde wie bei den Schülern?
U.W.
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