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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Das deutsche Titelwesen XXXXXXXXXXXXXXXX / Titelsüchtig oder titelbedürtig? (Sager / neumanns Sommertheater
 

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Martin Neumann: Sagers Gesetzentwurf ist ein Sommertheater und ein Witz

Neumann, Prof., Dr. Ing., selbst ein Witzbold?

Martin Neumann bezeichnete im Juli 2011 Sagers Vorstoß in dieser Sache als „Sommertheater und Witz“. Er scheint selbst ein Witzbold zu sein. Er übersah Sagers Hinweis auf den identischen Vorstoß von Wolfgang Schäuble vor 5 Jahren. Dessen längst fälliger und begründeter Gesetzantrag scheiterte damals im Bundesrat an Bayerns Titelguru Beckstein. (Dr. Becksteins Titelkampf)

Neumann, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Forschungspolitik, behauptete, die Eintragung des Doktorgrades im Personalausweis sei deshalb nicht urteilswidrig, weil der Gesetzgeber nicht daran gehindert sei, objektiv-rechtlich festzulegen, dass der Doktorgrad in bestimmte Dokumente (?) aufgenommen werden kann oder soll. Der Personalausweis dient der Identifizierung von Personen und enthält infolgedessen eben nicht nur den Namen einer Person (der ja auch häufig nicht einmalig ist), sondern auch andere Merkmale, die zur Identifizierung einer Person beitragen (wie Größe, Augenfarbe - und wenn vorhanden auch der Doktortitel). Der Doktorgrad steht daher in einem engen Zusammenhang zum Namen, auch wenn er nicht Bestandteil des Namens ist. Er ist geeignet, einen Beitrag (?) zur Identifizierung von Personen zu leisten.

Einwurf:  Es stimmt, die Hochsicherheitsdokumente Pass und Personalausweis dienen  zur Identifizierung einer Person. Dafür werden außer den persönlichen Daten nicht ohne weiteres veränderbare Merkmale (=chcharakterristische Zeichen), nämlich Augenfarbe und Größe, in  separaten Zeilen eingetragen. 

Herr Neumann möchte auch noch weitere Merkmale in Ausweis und Pass eintragen, und zwar den Doktortitel (wenn vorhanden).

Der Doktortitel ist jedoch kein Merkmal im Sinne der Definition. Er ist weder an der Person sichtbar noch unveränderbar. Will Neumann den Titelträgern etwa auf die Stirn ein farbiges Kreuz malen oder die Buchstaben Dr tätowieren?

Die einzige Stelle, den Doktortitel in den Dokumenten unterzubringen, ist die Namens-zeile, und zwar als Bestandteil des Namens. Doch diese Möglichkeit hat der BGH in 1962 ausgeschlossen.

Ein Jurist kann zu einer derart wirren Meinung nur den Kopf schütteln. Es gäbe wahre Merkmale zum Eintragen im Pass, wie O-Beine, Muttermale, Fehlstellung der Augen (Schielen), Prothesen, Hakennase, Kropf usw. Vor allem: Es fehlt im Ausweis eine Zeile für den Eintrag von Sondermerkmalen. Der Ausweis als Sammelblatt für körperliche Merkmale ist eine absurde Vorstellung. Derartige Denkfehler dürfte sich der promovierte Ingenieur in technischen Bereichen nicht erlauben. Ein Abgeordneter muss ja nicht alles wissen. Aber dann sollte er sich informieren oder schweigen, wenn er von der Sache keine Ahnung hat.

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