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Im Sprachgebrauch werden regelmäßig die Bezeichnungen „Grad und „Titel verwechselt. Vor allem der Doktorgrad wird oft als „Titel bezeichnet. Hier kurz eine Erläuterung aus "Akademische Grade & Titel" von Dr. jur. Wolfgang Zimmerling", Verlag Otto Schmidt Köln.
Akademische (Diplom-, Magister-, Doktor-, Lizentiaten-)Grade sind ein System von Würden. Sie werden nach Abschluss eines ordnungsgemäßen Hochschulstudiums oder nach Erbringung einer wissenschaftlichen Leistung von einer Hochschule, d. h. durch akademische Behörden (Fakultäten, Fachbereiche oder deren Prüfungsausschüsse) verliehen.
Die Verleihung des Professorentitels ist hingegen mit der Ernennung zum Professor und der entsprechenden Einweisung in ein Amt eines Hochschullehrers durch das Wissenschaftsministerium verbunden. Im Folgenden wird, wenn nicht direkt angesprochen, mit „Titel auch der Doktorgrad umfasst. Bei der nachfolgenden Betrachtung geht es hauptsächlich um den Doktorgrad.
Zum Artikel "Macht und Schein der Titel"
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