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Nach den aktuellen Angaben des Sekretariats der Kulturministerkonferenz (KMK) setzt sich der Doktorgrad regelmäßig aus dem deutschen oder lateinischen Wort "Doktor" bzw. "Doctor" und dem fachlichen Zusatz der jeweiligen Fachwissenschaft zusammen, z.B. "Dr. jur. als „Doktor der Rechtswissenschaften". Weitere Beispiele "Dr. med.", "Dr. rer. nat.", "Dr. phil.". Der ingenieurwissenschaftliche Doktorgrad lautet in der abgekürzten Form "Dr.-Ing." Folglich ist die vielfach übliche Abkürzung in Form der zwei Buchstaben „Dr. keine vollständige Bezeichnung des akademischen Doktorgrades. Sie besagt nur, der Gradträger habe ein Hochschulstudium mit einer Promotion abgeschlossen.
Zum Artikel "Macht und Schein der Titel"
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