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Im vorigen Jahr (2007) wäre Deutschland beinahe bei der Ausweisgestaltung mit entsprechender Auswirkung auf den gesellschaftlichen Umgang mit einander ein moderner Staat geworden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wollte nicht nur einen alten Zopf abschneiden, sondern auch den Verwaltungsaufwand in den Meldeämtern verringern. Außerdem hatte sich im Innenministerium in Berlin endlich die Einsicht durchgesetzt, dass die bisherige im übrigen gesetzwidrige Praxis, den Doktorgrad in der Namenszeile des Personalausweises einzutragen, auch internationalen Gepflogenheiten widerspricht (BT-Drucksache 16/4138 vom 29. Jan. 2007). Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des Namens (BGH-Urteil in 1962) und zur Identifizierung einer Person nicht erforderlich. Er gehört daher auch nicht in ein staatliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass). Innenminister Wolfgang Schäuble (Dr. jur. in 1971/72) hatte die umfangreichen Änderungen der Verwaltungsvorschriften veranlasst, das fertige Paket lag bereits im Innenausschuss des Bundesrates. Die Abgeordneten mussten nur noch nicken oder, wie es im Hohen Haus heißt, die Sache durchwinken.
Sie nickten - aber akademisch benebelt in die falsche (Quer-)Richtung, gegen Schäubles Beschluss.
Zum Artikel "Macht und Schein der Titel"
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