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Was verlangt die Promotionsordnung? Jede Doktorarbeit solle "ein Fortschritt für die Wissenschaft" sein. Und davor hat schon der berühmte Arzt Ferdinand Sauerbruch kapituliert. Am Ende seiner Doktorarbeit resümiert er:
"Wir fanden bei unserer Arbeit nichts Neues."
Bekommt ein nichtakademisch gebildeter Normalbürger eine Dissertation zu Gesicht, erstarrt er schon bei so manchem Thema in Ehrfurcht, falls er es überhaupt versteht.
Beispiele: „Das nackte Daß: Die Frage nach der Faktizität."
"Über die vierfache Wurzel des Satzes vom unzureichenden Grunde",
"Integration künstlicher neuronaler Netze in regelbasierte juristische Expertensysteme"
"Eisensekretion unter dem Chelator Deferiprone und Antioxidantienstatus bei Patienten mit homozygoter beta-Thalassämie",
"Psycho-physiologische Beanspruchungsuntersuchungen bei Lokführern der Deutschen Reichsbahn unter besonderer Berücksichtigung von Parametern des Herzrhythmus und des subjektiven Eigenzustands";
Da fängt der Normalbürger nicht erst zu lesen an. Aber bei den folgenden Themen könnte seine Aufmerksamkeit geweckt werden, zumal sie den Verdacht auf wissenschaftlichen Fortschritt und auf Erweiterung der wissenschaftlichen Kompetenz des Dissertanten erregen: "Zur Qualitätsbestimmung von Bockwürstchen anhand der Sedimentierprobe";
"Zur bakteriellen Kontamination von Telefonen";
"Penisverletzungen bei Masturbation mit Staubsaugern".
"Die Biene im deutschen Recht von den Anfängen bis zur Gegenwart"
Zum Artikel "Macht und Schein der Titel"
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