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Ein (CSU-)Finanzminister in Bayern, bereits mit Diplomgrad und Doktorgrad dekoriert, legte sich (1994 bis 1998) als Staatssekretär und Honorarprofessor und mit einigen Parteiämtern versehen einfach noch den Professorentitel zu. Ein SPD-Landtagsabgeordneter spreizte auch seine Pfauenfedern und machter aus einem Honorarprofessor bei der Bundeswehr-Hochschule einen Professor. Beide vereinten sich im Drang nach Legalität und ließ sich diese nach § 132a StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe zu ahndende Handlung 1998 dadurch legalisieren, dass sie eine Novelle des Hochschullehrergesetzes erfolgreich anstrebten. Nach 2001 konnte den selbsternannten Professoren der Titelmissbrauch nicht mehr angelastet werden. Er war verjährt.
Der Präsident einer Bundesbehörde an der Isar in München, auch bereits promoviert, erledigte ein knappes Duzend Vorträge über seine Tätigkeit und erreichte damit die Ernennung zum Professor. Akademisch umfassend geschmückt ging er in den Ruhestand.
Zum Artikel "Macht und Schein der Titel"
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