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Der Deutsche Bundestag beschließt, das Petitionsverfahren abzuschließen Berlin am 24.11.2006
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Endlich hat sich der Petitionsausschuß mit der Angelegenheit angemessen befaßt. Aus dem von mir fettgestalteten Absatz der Beschlußempfehlung des deutschen Bundestages geht hervor, daß jeder Abgeordnete für seine biographischen Daten selbst verantwortlich ist. Es herrscht hier also offensichtlich das
DUDEN-Prinzip.
Das DUDEN-Prinzip besteht seit vielen Jahren darin, nicht das im Wörterbuch aufzunehmen, was richtig ist, sondern das, was im Alltag gesprochen wird. Analog geben die Abgeordneten ihre Daten nach alter falscher und überholter Gewohnheit für das Handbuch des Bundestages und für das Internet an. Es besteht also Aufklärungsbedarf!
Diese erstmals sachliche Darlegung, am Beginn des Petitionsverahrens gegeben, hätte viel Zeit auf beiden Seiten vermieden.
Ulrich Werner
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