An den Deutschen Bundestag Petitionsausschuß Herrn Müller
Pet 2-16-02-113-009946 (vormals 2-15-02-113-023398) Mitglieder des Deutschen Bundestages Schreiben vom 29.06.2006
Sehr geehrter Herr Müller,
die erneute Ablehnung meines Antrages, jetzt mit neuem Aktenzeichen, hat mich schon nicht mehr überrascht. Sie zeigt wieder sehr deutlich, daß der Petitionsausschuß nicht willens oder in der Lage ist, den wesentlichen Inhalt meines Antrages zu verstehen. Wie soll ich es werten, daß meine sachlichen und ausführlich begründeten Darlegungen stets ignoriert werden und mir ständig ein Wortlaut des BGH-Urteils entgegengehalten wird, der mein Anliegen nicht trifft? Liegt eine Überforderung vor? Oder schwimmt in Berlin jemand handlungsunwillig ständig um den Brei, weil ihm das Thema unangenehm ist?
Akademische Grade können und sollen in der Homepage der Abgeordneten angegeben werden, jedoch nicht in einer dem BGH-Urteil zuwider laufenden und die Öffentlichkeit irreführenden Weise, siehe meine diversen Scheiben. Wenn es um akademische Grade geht, meinte ein Bekannter vor mir, komme ihm der Bundestag vor wie eine „Alter-Zopf-Bewahranstalt. Der Einsatz scharf(sinnig)er Scheren wäre da zwecklos.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Werner
Schriftwechsel mit dem Petitionsausschuß
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