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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Anerkennungsurkunde
 

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Falscher Name in der Ernennungsurkunde 
Brief an den Bundespräsidenten Horst Köhler

 

Herrn Bundespräsidenten Dr. rer. pol.
Horst Köhler

Sehr verehrter Herr Bundespräsident,

das Ende der Koalitionsverhandlungen, die Bildung der neuen  Regierung und die Wahl der neuen Kanzlerin mit  der Überreichung der Ernennungsurkunde an Frau Merkel hat in mir die Zuversicht geweckt, daß wir erfolgreich regiert werden können. Auch freue ich mich auf einen wenn auch bescheidenen wirtschaftlichen Aufschwung in unserem Land.

Wenn Sie den Wortlaut in der Ernennungsurkunde wörtlich gelesen haben, woran ich eigentlich nicht zweifle, dann steht in der Urkunde ein falscher Name. Mit dem Zusatz, wahrscheinlich in der (wenig aussagekräftigen) Kurzfassung „Dr.“, die Sie als „Doktor“ interpretiert haben, wurde der Name von Frau Angela Merkel offensichtlich falsch eingetragen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Jahre 1962 sind akademische Grade kein Bestandteil des Namens. Folglich lautet der Name von Frau Merkel eben „Angela Merkel“ und nicht „Dr. Angela Merkel“. In der umfangreichen Berichterstattung in den Medien aller Art über das gestrige Ereignis in Berlin wurde jeweils der richtige Name von Frau Merkel angegeben. Auch Ihr Name wird allerseits ohne akademischen Grad genannt. Warum mißachten Ihre Mitarbeiter die Rechtsprechung des BGHs?

Es ist enttäuschend zu erleben, daß nach über 40 Jahren im Bereich des Bundestages noch immer der alte Zopf der Bedokterung des Namens gehegt und gepflegt wird. Auch die Hartnäckigkeit, mir der nach wie vor die Verordnung verteidigt wird, den Doktorgrad im Paß einzutragen, obwohl der Grad weder Namensbestandteil noch zur Identifizierung der Person erforderlich ist, verträgt sich nicht mit dem Anspruch, ein moderner Staat zu sein. Wird es etwa Jahrhunderte dauern, bis das Befriedigen von Eitelkeiten dem Respekt vor dem BGH und der Einsicht weichen wird, daß der einmal vor mehr oder weniger langer Zeit erworbene akademische Grade kein Anzeichen von, geschweige denn Gewähr für charakterliche, geistige und körperliche Leistungsfähigkeit ist.

Seit geraumer Zeit „überlegen“ der Petitionsausschuß und das Ministerium des Innern, ob der Name von Promovierten im Paß nicht doch den gesetzlichen Bestimmungen gemäß eingetragen werden sollte, also ohne akademischen Grad. Ich habe diesen Institutionen umfangreiches Material vorgelegt, ohne daß sachlich darauf eingegangen worden ist. Auch die Angaben in der Homepage der Abgeordneten ist falsch.

Die besten Gründe und Argumente bewirken nichts. Es wird nichts geändert, weil nichts geändert werden soll. 

Vielleicht, sehr verehrter Herr Bundespräsident, können Sie mal bei diesem Thema nachhaken?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ulrich Werner

München, den 23.11.2005

Über das deutsche Titelwesen

Verfahren im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
Verwendung akademischer Grade in den Homepages der Abgeordneten

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten; nicht einmal der Empfang des Schreibens wurde bestätigt.

U.W. am 28.08.2006 



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