Der Gesetzentwurf wurde am 15.12.2011 im Bundestagsplenum eingebracht (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/17/8128.pdf). Anschließend wurde der Entwurf an den Innenausschuss überwiesen, mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie der Rechtsausschuss. Ein Jahr hat es gedauert, bis die Beratung statt fand. Sie war reine Formsache. Ein Teilnehmer des Bildungsausschusses berichtete: die Koalition war erkennbar nicht Willens, sich überhaupt auf die Thematik einzulassen.
Martin Neumann von der FDP wiederholte einfach seine Rede, die er bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag gehalten hat.
Die Koalitionsfraktionen gingen auf den Umstand, dass in 2007 das Innenministerium unter dem damaligen Innenminister Schäuble die gleiche Änderung angestrebt hat, schlicht nicht ein.
„Die Koalitionsfraktionen lehnten Gesetzentwurf ab, weil die Eintragung des Doktorgrades in die Ausweisdokumente keine Pflicht, sondern freiwillig sei und weil die Bundesregierung Freiheiten generell erhalten und ausweiten wolle.
Diese Begründung ist an Stichhaltigkeit nicht zu überbieten. Es ist ja auch unerhört, auf die Idee zu kommen, den Titelträgern die akademische Leuchtboje ausschalten zu wollen. Vor einer derartigen Ausweitung muss sich der Staatsbürger fürchten. Zurück zur Hauptseite Titelsüchtig oder titelbedürftig?
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