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Patentwesen / Artikel Übersicht / Das angemeldete Patent
 

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Das "angemeldete" Patent
 Ein Patent zu erhalten ist keine Frage des richtigen Formulars

 

In Artikeln von Zeitungen, Zeitschriften und Illustruierten, sogar in Fachartikeln ist häufig zu lesen , "der Forscher XY habe bereits mehrere (viele) Patente angemeldet". Damit soll die erfinderische Leistung auf seinem Forschungsgebiet belegt werden. Auch beim Ländervergleichen wird die Zahl der jeweils angemeldeten Patente herausgestellt.

Durch die in der Öffentlichkeit verwendete Formulierung, Patente seien angemeldet worden, entsteht der Eindruck, Patente würden schon dadurch erteilt, daß sie im Patentamt angemeldet werden. Es reiche also aus, ein Formular mit persönlichen Daten des Erfinders und ein paar technischen Daten zur Erfindung im Patentamt einzureichen. Mit der Zahlung von üblichen Gebühren werde dann ein Verwaltungsakt ausgelöst, dessen Ziel und Ergebnis das Patent ist.

Die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.

Patente werden grundsätzlich nicht angemeldet, sie werden beantragt. Erst nach gebührenpflichtiger und erfolgreicher Prüfung auf Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Verwertbarkeit der Erfindung wird das Patent erteilt.

Die Zahl der Patentanträge sagt nichts über die erfinderische Leistungsfähigkeit eines Landes oder einer Person aus. Es kommt vielmehr auf die Zahl der erteilten und rechtsbeständigen Patente an.

Das Patent auf eine Erfindung ist ein Ausschließungsrecht und gibt nur dem Inhaber des Patentes, der nicht unbedingt gleichzeitig auch der Erfinder sein muss, die Berechtigung, die Erfindung zu benutzen. Für die Erlangung eines Patentes gelten Formvorschriften und besondere Bedingungen.

Das Mißverständnis im allgemeinen Sprachgebrauch patentrechtlicher Laien ist entstanden und besteht weiterhin dadurch, daß auch im Patentwesen die Bezeichnung „Patentanmeldung“ üblich ist, obwohl das offizielle Formblatt zum Einreichen der Unterlagen „Antrag auf Erteilung eines Patentes“ lautet. Doch in den Fachkreisen weiß jeder, was mit dem falschen Ausdruck gemeint ist.

Vorschläge für richtige Abgaben zum "Patent":

Der Forscher X ist Inhaber von Y Patenten.

Der Forscher X hat viele (eine Reihe von) Erfindungen erfolgreich zum Patent angemeldet.

Der Forscher X ist erfolgreicher Erfinder. (Z.B.) 80 % seiner Erfindungen führten zum Patent.

Näheres zum Antrag und zum Prüfungsverfahren

Übersicht zu Patentwesen

 



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